Ein Sack voll fauler Ausreden
Zusammengepackt von Ruth Gill
Waldemar Lotz, ein Besendungsopfer aus Berlin, wird seit ca. 30 Jahren mit elektronischer Folter gequält. Er ist Rußlanddeutscher, dessen Familie seit 3 Generationen in der ehemaligen Sowjetunion verfolgt wurde. Er lebte bis 1993 im Nordkaukasus und arbeitete dort als Diplomingenieur für Hydrologie. Wie er mir erzählte, sei die Gegend ein bevorzugtes Urlaubsgebiet von hochrangigen Polit-Funktionären gewesen, weshalb der KGB dort besonders heftig zu Gang war.
Von den Besendungen seien noch mehrere seiner KollegInnen an seinem Arbeitsplatz betroffenen gewesen; man habe sich indirekt darüber verständigt mit Klagen über Kopfschmerzen. 1993 immigrierte Waldemar Lotz mit seiner Familie in die Bundesrepublik Deutschland. Wie er mir sagte, sei die Besendung während der Verhöre durch den deutschen Geheimdienst im Übergangslager Friedland besonders heftig gewesen.
Die Familie, zu der sein Vater und zwei Schwestern gehören, siedelte sich in Berlin an. Seitdem wurde auch der Vater, der mittlerweile verstorben ist, und werden die Schwestern mit elektronischer Folter drangsaliert. Eine der Schwestern wurde von den Stimmen, die man ihr ins Hirn sendet, aufgefordert, mit den deutschen Geheimdiensten zusammen zu arbeiten. Die Stimmen, die Waldemar Lotz zusetzen, sind zu 90% deutschsprachig, obwohl Herr Lotz Muttersprache Russisch ist.
Wichtig sind diese Sachverhalte deshalb, weil sie zeigen, daß es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Geheimdienste im Folterterror-Geschäft gibt.
Herr Lotz hat mit großem Einsatz zahlreiche Institutionen und Organisationen angeschrieben und ihnen umfangreiches Dokumentationsmaterial geschickt, um sie über diese Verbrechen zu informieren und um Hilfe zu bitten. Die Antwortschreiben, die er bekam, hat er mir in Kopie zur Verfügung gestellt. In der Summe sind sie ein beredtes Zeugnis der Vogel-Strauß-Politik, die alle etablierten Institutionen und Organisationen spielen. Wir führen sie hier beispielhaft auf für die Unmenge ähnlich lautender Antworten, die die Opfer des elektronischen Terrors auf ihre Hilfeersuchen von Behörden, Verantwortungsträgern usw. erhalten haben:
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, 12.08.1994, Az. GO AR 74/94:
„auf Ihre Eingabe vom 27. Juni 1994, an die hiesigen Stellen übersandt durch die Hilfsorganisation HELP e. V., teile ich mit, daß Ihre Angaben keine ausreichenden Informationen für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beinhalten. Nach § 152 Abs. 2 StPO hat die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde einzuschreiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Tat vorhanden sind. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Ihre Annahme, in der seinerzeitigen UdSSR und später in Deutschland Experimenten und Bestrahlungen ausgesetzt gewesen zu sein, beruht auf eigenen Angaben und ist - etwa durch medizinische Stellungnahmen - nicht belegt. Des weiteren haben Sie Verantwortliche der zu Ihrem Nachteil vorgenommenen Handlungen nicht genannt, sondern sowjetische Geheimdienstorganisationen als verantwortlich bezeichnet, wobei aus naheliegenden Gründen dieser Personenkreis Strafverfolgungsmaßnahmen durch die deutsche Justiz entzogen ist. Sofern Sie Anhaltspunkte haben, daß Sie durch Handlungen von konkret zu benennenden oder zu ermittelnden Personen in Deutschland in Mitleidenschaft gezogen werden, steht es Ihnen frei, entsprechend Anzeige zu erstatten. Auf Ihre oben bezeichnete Eingabe vermag ich jedoch gegenwärtig nichts zu veranlassen.“
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuß, 04.03.1999, Az. Pet 1-14-04-17-001561:
„Der Petent fordert, Maßnahmen gegen die sog. Psychotronwaffe zu ergreifen. Dieserhalb hatte er sich bereits mit einer Eingabe vom 10.09.1997 an den Petitionsausschuß gewandt. Seinerzeit hatte die Prüfung des Falles keine Anhaltspunkte für die Existenz einer solchen Waffe ergeben. Aufgrund der neuerlichen Eingabe wurde nochmals eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes (BKA) eingeholt. Darin teilt das BKA mit, daß der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesnachrichtendienst nach wie vor eine Existenz dieser Waffe oder gar deren Anwendung nicht bekannt geworden seien. Die parlamentarische Prüfung führt zu dem Ergebnis, daß dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.
Der Ausschuß hält die Stellungnahme des BKA für zutreffend. Auch das Parlament hat keinerlei konkrete Hinweise auf Existenz oder Anwendung einer Psychotronwaffe. Die vom Petenten vorgelegten Materialien sind spekulativer Natur und führen zu keiner anderen Bewertung.
Der Petitionsausschuß empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.“
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 24.03.1999, Az. 1 AR 154 / 99:
„In der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit kann ich leider nichts für Sie tun, da sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftatbeständen ergeben. Wie Ihnen bereits der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags am 12. November 1997 mitgeteilt hat, ist die von Ihnen erwähnte „Psychotronwaffe“ nicht existent.“
Bundesministerium der Justiz, 06.05.1999, Az. IV B 4-AR-4D 0064/99:
“Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen jedoch mitteilen, daß für das von Ihnen angesprochene Anliegen innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern zuständig ist.“
Bundesministerium des Innern, 12.05.99, Az. SH 1 - 910 000 II Lotz:
“Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen mitteilen, daß das Bundesministerium des Innern Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.“
UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen), Genf, 08.05.1990 (Posteingang: 23.07.1990 bei Herrn Lotz in der UDSSR), Az. G/SO 215/1 USSR:
„I regret having to inform you that the Secretariat of the United Nations is not in a postion to be of any assistance to you in the matter raised in your communication.”
Übersetzung:
“Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, daß das Sekretariat der Vereinten Nationen nicht in der Lage ist, Ihnen in dieser Angelegenheit irgendwie zu helfen.“
Dänisches Zentrum für Menschenrechte, Kopenhagen, 10.11.1995, ohne Az.:
„Thank for your letter of october 30, 1995, in which you ask The Danish Centre for Human rights to help you in getting a medical examination to assess wheter you are suffering from irradiation damage.
Unfortunately, The Danish Centre for Human Rights only engages in research, education, information and dokumentation on Human Rights-matters. Due to limited resources The Centre cannot render any assistance in connection with concrete cases.”
Übersetzung:
“Danke für Ihren Brief vom 30. Oktober 1995, in dem Sie das Dänische Zentrum für Menschenrechte um Vermittlung an eine medizinische Kommission bitten, die Ihre geistige Gesundheit überprüfen und eine ärztliche Untersuchung vornehmen könnte, um zu beurteilen, ob Sie unter einem Bestrahlungsschaden leiden. Leider ist das Dänische Zentrum für Menschenrechte nur in Forschung, Erziehung, Information und Dokumentation über Menschenrechtsangelegenheiten engagiert. Wegen begrenzter Mittel kann das Zentrum keine Hilfe im Zusammenhang mit konkreten Fällen erbringen.“
Help e. V., Berlin Soziale Kontakt- und Beratungsstelle, 10.10.1995:
„Wir sind eine Kontakt- und Beratungsstelle für ehemalige politische Häftlinge, die sich von Art und Umfang und personeller Ausstattung nicht mit der von Ihnen genannten Thematik befassen kann.
Im übrigen beziehe ich mich auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin vom 12. August 1994, das Ihnen ebenfalls zugegangen ist. Wir haben nichts mehr hinzuzufügen, denn andere Möglichkeiten, als die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, sehen wir nicht.
Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt und bitten Sie, von weiterem Schriftverkehr abzusehen.“
ZDF, Mainz, Magazin Frontal, 21.04.99:
„Sie können sich sicher vorstellen, daß uns viele solcher Briefe erreichen. Zunächst sammeln und sichten wir innerhalb unserer Redaktion die „Fälle“ unserer Zuschauer, um sie anschließend in den Konferenzen zu besprechen. Einige Zuschauerprobleme werden dann ... auch als Beitrag gesendet. Unsere Sendezeit ist allerdings zu knapp, um jedem einzelnen Zuschauerhinweis nachgehen zu können.
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß wir uns nicht für eine Veröffentlichung Ihres Themenvorschlags entscheiden konnten. Wir bitten um Ihr Verständnis und senden Ihnen Ihre Unterlagen zu unserer Entlastung zurück.“
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Deutsche Sektion, Frankfurt/M., 30.07.1999:
„Ihr Schreiben habe ich wegen Urlaubs erst heute erhalten. Die IGFM kann Ihnen nicht helfen. Es ist uns nicht möglich, einen Nachweis zu führen, daß Ihre Behauptungen stimmen.“
amnesty international, Generalsekretariat Berlin, 11.02.2002:
„Vielen Dank für Ihr Anschreiben und das unserer Organisation entgegen gebrachte Vertrauen.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall wird amnesty international jedoch, wie ich Ihnen leider mitteilen muss, nicht konkret tätig werden können.
Amnesty international ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die sich für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener sowie für faire Gerichtsverfahren einsetzt. Unsere Organisation arbeitet außerdem weltweit gegen Todesstrafe, Folter, Verschwindenlassen und extralegale Hinrichtungen.
Um die Effizienz unserer Organisation aufrecht erhalten zu können, sind wir leider gezwungen, uns auf besonders schwerwiegende und nachprüfbare Menschenrechtsverletzungen zu konzentrieren. Ihr Anliegen fällt daher nicht in den satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Organisation. Ich bedauere, dass wir Ihnen in Ihrer schwierigen und belastenden Situtation nicht weiterhelfen können.“
„Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V., Bonn, 27.02.03:
„Die DVD ist ein kleiner Verein mit nur ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht in der Lage sehen, in Ihrem umfangreichen, komplizierten Fall etwas Sinnvolles zu unternehmen.
Bitte streichen Sie uns aus Ihrer Anschriftenkartei. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen mehr zu. Die letzten Unterlagen legen wir Ihnen diesem Schreiben bei.
Bitte verstehen Sie dieses Schreiben richtig: Wir sind nicht in der Lage, Ihre Situation richtig einzuschätzen bzw. Ihnen Hilfe anzubieten. Dafür sind unsere Möglichkeiten einfach zu bescheiden.“
Deutsches Insitut für Menschenrechte, im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin, ohne Datum, Betreff: Psychotronwaffe:
„Wir haben Ihren Brief erhalten. Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie bei uns an der falschen Stelle sind, da wir uns nicht mit Einzelfällen beschäftigen.“
Deutsche Welle, Abteilung Politik, Köln, 32.03.2003:
„... auch nach gründlicher Durchsicht der zahlreichen Korrespondenz-Kopien fällt es mir schwer, die Angelegenheit gänzlich einzuordnen.
Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Welle in dieser Angelegenheit nicht tätig werden kann. Ich empfehle Ihnen aber, Ihren Fall einmal mit einer Person Ihres Vertrauens zu besprechen. Das kann auch eine Person sein, die über Kenntnis ähnlicher Vorfälle, Vermutungen und Mutmaßungen verfügt. Schließlich könnte es sinnvoll sein, beim „Spiegel“ nachzufragen, ob der Redaktion solche Fälle bekannt seien.“
Der Spiegel, Hamburg, 18.03.2004:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Redaktion das Thema nicht aufgreifen kann. Täglich erhält der SPIEGEL aus dem Leserkreis Hinweise und Anregungen zu Themen, die bisher vielleicht nicht genügend beachtet wurden. Die Redaktion freut sich über dieses Interesse an ihrer Arbeit und prüft und sammelt alle so übermittelten Informationen. Jeden Impuls gleich in die journalistische Tat umzusetzen, ist aber nicht möglich.
Leider können wir Ihnen auch nicht weiterhelfen oder Ihnen einen Ratschlag erteilen. Fälle, wie Sie sie uns schildern, sind uns nicht bekannt.“
Leidvolle Erfahrung von vielen tausend Menschen, aber MONITOR berichtet nicht
http://mindcontrol.twoday.net/stories/464856/
Psychotronwaffe - Psychotronic weapon
http://mindcontrol.twoday.net/stories/462072/
Gary Webb was not 'murdered'?
http://mindcontrol.twoday.net/stories/460590/
Waldemar Lotz, ein Besendungsopfer aus Berlin, wird seit ca. 30 Jahren mit elektronischer Folter gequält. Er ist Rußlanddeutscher, dessen Familie seit 3 Generationen in der ehemaligen Sowjetunion verfolgt wurde. Er lebte bis 1993 im Nordkaukasus und arbeitete dort als Diplomingenieur für Hydrologie. Wie er mir erzählte, sei die Gegend ein bevorzugtes Urlaubsgebiet von hochrangigen Polit-Funktionären gewesen, weshalb der KGB dort besonders heftig zu Gang war.
Von den Besendungen seien noch mehrere seiner KollegInnen an seinem Arbeitsplatz betroffenen gewesen; man habe sich indirekt darüber verständigt mit Klagen über Kopfschmerzen. 1993 immigrierte Waldemar Lotz mit seiner Familie in die Bundesrepublik Deutschland. Wie er mir sagte, sei die Besendung während der Verhöre durch den deutschen Geheimdienst im Übergangslager Friedland besonders heftig gewesen.
Die Familie, zu der sein Vater und zwei Schwestern gehören, siedelte sich in Berlin an. Seitdem wurde auch der Vater, der mittlerweile verstorben ist, und werden die Schwestern mit elektronischer Folter drangsaliert. Eine der Schwestern wurde von den Stimmen, die man ihr ins Hirn sendet, aufgefordert, mit den deutschen Geheimdiensten zusammen zu arbeiten. Die Stimmen, die Waldemar Lotz zusetzen, sind zu 90% deutschsprachig, obwohl Herr Lotz Muttersprache Russisch ist.
Wichtig sind diese Sachverhalte deshalb, weil sie zeigen, daß es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Geheimdienste im Folterterror-Geschäft gibt.
Herr Lotz hat mit großem Einsatz zahlreiche Institutionen und Organisationen angeschrieben und ihnen umfangreiches Dokumentationsmaterial geschickt, um sie über diese Verbrechen zu informieren und um Hilfe zu bitten. Die Antwortschreiben, die er bekam, hat er mir in Kopie zur Verfügung gestellt. In der Summe sind sie ein beredtes Zeugnis der Vogel-Strauß-Politik, die alle etablierten Institutionen und Organisationen spielen. Wir führen sie hier beispielhaft auf für die Unmenge ähnlich lautender Antworten, die die Opfer des elektronischen Terrors auf ihre Hilfeersuchen von Behörden, Verantwortungsträgern usw. erhalten haben:
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, 12.08.1994, Az. GO AR 74/94:
„auf Ihre Eingabe vom 27. Juni 1994, an die hiesigen Stellen übersandt durch die Hilfsorganisation HELP e. V., teile ich mit, daß Ihre Angaben keine ausreichenden Informationen für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beinhalten. Nach § 152 Abs. 2 StPO hat die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde einzuschreiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Tat vorhanden sind. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Ihre Annahme, in der seinerzeitigen UdSSR und später in Deutschland Experimenten und Bestrahlungen ausgesetzt gewesen zu sein, beruht auf eigenen Angaben und ist - etwa durch medizinische Stellungnahmen - nicht belegt. Des weiteren haben Sie Verantwortliche der zu Ihrem Nachteil vorgenommenen Handlungen nicht genannt, sondern sowjetische Geheimdienstorganisationen als verantwortlich bezeichnet, wobei aus naheliegenden Gründen dieser Personenkreis Strafverfolgungsmaßnahmen durch die deutsche Justiz entzogen ist. Sofern Sie Anhaltspunkte haben, daß Sie durch Handlungen von konkret zu benennenden oder zu ermittelnden Personen in Deutschland in Mitleidenschaft gezogen werden, steht es Ihnen frei, entsprechend Anzeige zu erstatten. Auf Ihre oben bezeichnete Eingabe vermag ich jedoch gegenwärtig nichts zu veranlassen.“
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuß, 04.03.1999, Az. Pet 1-14-04-17-001561:
„Der Petent fordert, Maßnahmen gegen die sog. Psychotronwaffe zu ergreifen. Dieserhalb hatte er sich bereits mit einer Eingabe vom 10.09.1997 an den Petitionsausschuß gewandt. Seinerzeit hatte die Prüfung des Falles keine Anhaltspunkte für die Existenz einer solchen Waffe ergeben. Aufgrund der neuerlichen Eingabe wurde nochmals eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes (BKA) eingeholt. Darin teilt das BKA mit, daß der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesnachrichtendienst nach wie vor eine Existenz dieser Waffe oder gar deren Anwendung nicht bekannt geworden seien. Die parlamentarische Prüfung führt zu dem Ergebnis, daß dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.
Der Ausschuß hält die Stellungnahme des BKA für zutreffend. Auch das Parlament hat keinerlei konkrete Hinweise auf Existenz oder Anwendung einer Psychotronwaffe. Die vom Petenten vorgelegten Materialien sind spekulativer Natur und führen zu keiner anderen Bewertung.
Der Petitionsausschuß empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.“
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 24.03.1999, Az. 1 AR 154 / 99:
„In der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit kann ich leider nichts für Sie tun, da sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftatbeständen ergeben. Wie Ihnen bereits der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags am 12. November 1997 mitgeteilt hat, ist die von Ihnen erwähnte „Psychotronwaffe“ nicht existent.“
Bundesministerium der Justiz, 06.05.1999, Az. IV B 4-AR-4D 0064/99:
“Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen jedoch mitteilen, daß für das von Ihnen angesprochene Anliegen innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern zuständig ist.“
Bundesministerium des Innern, 12.05.99, Az. SH 1 - 910 000 II Lotz:
“Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen mitteilen, daß das Bundesministerium des Innern Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.“
UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen), Genf, 08.05.1990 (Posteingang: 23.07.1990 bei Herrn Lotz in der UDSSR), Az. G/SO 215/1 USSR:
„I regret having to inform you that the Secretariat of the United Nations is not in a postion to be of any assistance to you in the matter raised in your communication.”
Übersetzung:
“Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, daß das Sekretariat der Vereinten Nationen nicht in der Lage ist, Ihnen in dieser Angelegenheit irgendwie zu helfen.“
Dänisches Zentrum für Menschenrechte, Kopenhagen, 10.11.1995, ohne Az.:
„Thank for your letter of october 30, 1995, in which you ask The Danish Centre for Human rights to help you in getting a medical examination to assess wheter you are suffering from irradiation damage.
Unfortunately, The Danish Centre for Human Rights only engages in research, education, information and dokumentation on Human Rights-matters. Due to limited resources The Centre cannot render any assistance in connection with concrete cases.”
Übersetzung:
“Danke für Ihren Brief vom 30. Oktober 1995, in dem Sie das Dänische Zentrum für Menschenrechte um Vermittlung an eine medizinische Kommission bitten, die Ihre geistige Gesundheit überprüfen und eine ärztliche Untersuchung vornehmen könnte, um zu beurteilen, ob Sie unter einem Bestrahlungsschaden leiden. Leider ist das Dänische Zentrum für Menschenrechte nur in Forschung, Erziehung, Information und Dokumentation über Menschenrechtsangelegenheiten engagiert. Wegen begrenzter Mittel kann das Zentrum keine Hilfe im Zusammenhang mit konkreten Fällen erbringen.“
Help e. V., Berlin Soziale Kontakt- und Beratungsstelle, 10.10.1995:
„Wir sind eine Kontakt- und Beratungsstelle für ehemalige politische Häftlinge, die sich von Art und Umfang und personeller Ausstattung nicht mit der von Ihnen genannten Thematik befassen kann.
Im übrigen beziehe ich mich auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin vom 12. August 1994, das Ihnen ebenfalls zugegangen ist. Wir haben nichts mehr hinzuzufügen, denn andere Möglichkeiten, als die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, sehen wir nicht.
Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt und bitten Sie, von weiterem Schriftverkehr abzusehen.“
ZDF, Mainz, Magazin Frontal, 21.04.99:
„Sie können sich sicher vorstellen, daß uns viele solcher Briefe erreichen. Zunächst sammeln und sichten wir innerhalb unserer Redaktion die „Fälle“ unserer Zuschauer, um sie anschließend in den Konferenzen zu besprechen. Einige Zuschauerprobleme werden dann ... auch als Beitrag gesendet. Unsere Sendezeit ist allerdings zu knapp, um jedem einzelnen Zuschauerhinweis nachgehen zu können.
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß wir uns nicht für eine Veröffentlichung Ihres Themenvorschlags entscheiden konnten. Wir bitten um Ihr Verständnis und senden Ihnen Ihre Unterlagen zu unserer Entlastung zurück.“
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Deutsche Sektion, Frankfurt/M., 30.07.1999:
„Ihr Schreiben habe ich wegen Urlaubs erst heute erhalten. Die IGFM kann Ihnen nicht helfen. Es ist uns nicht möglich, einen Nachweis zu führen, daß Ihre Behauptungen stimmen.“
amnesty international, Generalsekretariat Berlin, 11.02.2002:
„Vielen Dank für Ihr Anschreiben und das unserer Organisation entgegen gebrachte Vertrauen.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall wird amnesty international jedoch, wie ich Ihnen leider mitteilen muss, nicht konkret tätig werden können.
Amnesty international ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die sich für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener sowie für faire Gerichtsverfahren einsetzt. Unsere Organisation arbeitet außerdem weltweit gegen Todesstrafe, Folter, Verschwindenlassen und extralegale Hinrichtungen.
Um die Effizienz unserer Organisation aufrecht erhalten zu können, sind wir leider gezwungen, uns auf besonders schwerwiegende und nachprüfbare Menschenrechtsverletzungen zu konzentrieren. Ihr Anliegen fällt daher nicht in den satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Organisation. Ich bedauere, dass wir Ihnen in Ihrer schwierigen und belastenden Situtation nicht weiterhelfen können.“
„Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V., Bonn, 27.02.03:
„Die DVD ist ein kleiner Verein mit nur ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht in der Lage sehen, in Ihrem umfangreichen, komplizierten Fall etwas Sinnvolles zu unternehmen.
Bitte streichen Sie uns aus Ihrer Anschriftenkartei. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen mehr zu. Die letzten Unterlagen legen wir Ihnen diesem Schreiben bei.
Bitte verstehen Sie dieses Schreiben richtig: Wir sind nicht in der Lage, Ihre Situation richtig einzuschätzen bzw. Ihnen Hilfe anzubieten. Dafür sind unsere Möglichkeiten einfach zu bescheiden.“
Deutsches Insitut für Menschenrechte, im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin, ohne Datum, Betreff: Psychotronwaffe:
„Wir haben Ihren Brief erhalten. Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie bei uns an der falschen Stelle sind, da wir uns nicht mit Einzelfällen beschäftigen.“
Deutsche Welle, Abteilung Politik, Köln, 32.03.2003:
„... auch nach gründlicher Durchsicht der zahlreichen Korrespondenz-Kopien fällt es mir schwer, die Angelegenheit gänzlich einzuordnen.
Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Welle in dieser Angelegenheit nicht tätig werden kann. Ich empfehle Ihnen aber, Ihren Fall einmal mit einer Person Ihres Vertrauens zu besprechen. Das kann auch eine Person sein, die über Kenntnis ähnlicher Vorfälle, Vermutungen und Mutmaßungen verfügt. Schließlich könnte es sinnvoll sein, beim „Spiegel“ nachzufragen, ob der Redaktion solche Fälle bekannt seien.“
Der Spiegel, Hamburg, 18.03.2004:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Redaktion das Thema nicht aufgreifen kann. Täglich erhält der SPIEGEL aus dem Leserkreis Hinweise und Anregungen zu Themen, die bisher vielleicht nicht genügend beachtet wurden. Die Redaktion freut sich über dieses Interesse an ihrer Arbeit und prüft und sammelt alle so übermittelten Informationen. Jeden Impuls gleich in die journalistische Tat umzusetzen, ist aber nicht möglich.
Leider können wir Ihnen auch nicht weiterhelfen oder Ihnen einen Ratschlag erteilen. Fälle, wie Sie sie uns schildern, sind uns nicht bekannt.“
Leidvolle Erfahrung von vielen tausend Menschen, aber MONITOR berichtet nicht
http://mindcontrol.twoday.net/stories/464856/
Psychotronwaffe - Psychotronic weapon
http://mindcontrol.twoday.net/stories/462072/
Gary Webb was not 'murdered'?
http://mindcontrol.twoday.net/stories/460590/
Omega - 6. Jan, 10:22