12
Oct
2004

Menschenrechtsverletzungen gibt es überall auf der Welt

Drei Affen ...

Menschenrechtsverletzungen gibt es nur im Ausland –überall auf der Welt!

Im Telefongespräch am 07.10.04 teilte mir Herr Dr. Frank , Experte für Polizeirecht im Bundesministerium des Inneren, lapidar mit, er habe meinen Brief vom 01.10.04 erhalten und ich hätte ihn nicht überzeugt. Ich fragte ihn nach der inhaltlichen Begründung dieser formalen Feststellung. Er verwies auf die mit Schreiben vom 20.08.04 mitgeteilte Auffassung des BMI, nach der man sich dort auf die Auskunft des BKAs verläßt, daß „keine Erkenntnisse über den Einsatz von ‚Mikrowellenwaffen/elektronischen Waffen’ bei kriminellen Handlungen“ vorlägen. Diese Negativ-Auskunft umfasse ausdrücklich alle Varianten elektronischer Waffen.

Das BMI sehe keine Veranlassung, die Zuverlässigkeit dieser Auskunft anzuzweifeln und sich eigene Sachkenntnis zu diesem Problemfeld anzueignen.

Ich machte ihn auf die historische Verantwortung aufmerksam, die das BMI inklusive seiner Person damit auf sich lädt, bzw. der es/er sich entzieht, indem ich die Parallelität zu den Verhältnissen im Dritten Reich aufgezeigt habe. Exemplarisch für die damaligen Progrome wies ich auf Joseph Goebbels Initiierung der Reichskristallnacht hin, in der dieser SA und SS gegen die Juden hetzte und gleichzeitig schriftlich Anweisung an alle Polizeidienststellen gab nicht einzugreifen.

Herr Dr. Frank verschanzte sich weiter hinter der Schutzbehauptung, daß dem BKA keinerlei Erkenntnisse über den Einsatz elektronischer Waffen in Deutschland vorlägen. Er war auch nicht zu einer nochmaligen schriftlichen Stellungnahme diesen Inhalts bereit. Das Schreiben vom 20.08.04, unterzeichnet vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMI, Herrn Fritz-Rudolf Körper, sei alles, was das Ministerium dazu zu sagen habe.


Kommentar

Das Kommuniqué von Herrn Dr. Frank im Namen des BMI klang nicht danach, daß er von der Richtigkeit seiner Aussage überzeugt war, sondern danach, daß er sich schnellstmöglich mit geringem Aufwand aus der Affaire ziehen wollte, ohne sich Gedanken über die Dimensionen zu machen, um die es geht. Jetzt wissen wir zwar immer noch nicht, wer der Auftraggeber dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, aber wir haben Gewißheit darüber, daß das BKA mit seiner Desinformation die Machenschaften der ausführenden Geheimdienste und ihrer angeworbenen Handlanger vorsätzlich und wissentlich deckt, und daß sich alle anderen maßgeblichen deutschen Behörden hinter der Behauptung des BKA verschanzen. Außerdem zeigt es, daß das Syndikat der E-Waffen-Gangster die verantwortlichen Bundesbehörden bereits voll unter seiner Kontrolle hat. Interessant wäre allerdings, woher das BKA seine Erkenntnisse bezieht. Wahrscheinlich hat es bei den Tätern nachgefragt ...


Halten wir fest:

1. Wenn mit Verweis auf die pauschale Negativ-Auskunft des BKA alle Fragen, Einwände und Argumente aus meinen Briefen vom 7. Juli und vom 24. August 2004 an Herrn Körper und vom 1. Oktober 2004 an Herrn Dr. Frank vom Tisch gewischt werden, man nicht einmal bereit ist, das schriftlich zu erklären, daß man keine plausiblen Antworten geben kann bzw. will, dann ist das auch eine Antwort!

2. Im ganzen BMI gibt es nicht einen Menschen, der in der Problematik des E-Waffen-Terrors sachkundig ist. Das BMI sieht auch keine Notwendigkeit, sich eine eigene Sachkenntnis zu erwerben.

3. Vielmehr verschanzt es sich hinter einer pauschalen Negativ-Aussage des BKA, zu der sich dieses ebenfalls allen Fragen entzieht.

Dabei ist unter den Opfern nicht ein Fall bekannt, bei dem Polizeibehörden zweckdienliche eigene Ermittlungen angestellt hätten. Vielmehr übersteigen nach Auskunft des LKA Stuttgart die E-Waffen-Verbrechen die Möglichkeiten der Polizei.

Wenn man die Augen verschließt, dann sieht man nichts. Dann ist es nicht einmal gelogen, wenn man behauptet, nichts zu sehen ...

4. Die Parlamentarische Kontrollkommission für die Geheimdienste entzieht sich mit Verweis auf ihre Geheimhaltungspflicht ebenfalls ihren grundgesetzlichen Pflichten, indem sie schwerste und fortdauernde Verletzungen der Grund- und Menschenrechte umetikettiert auf „Waffenrecht“ an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags verschiebt.

5. Alle zuständigen obersten Instanzen – PKK, BKA, BMI – sind informiert. Ihnen wurde umfangreiches Material vorgelegt. Nach Prüfung haben sich die Verantwortungsträger einhellig auf vorsätzliches ‚plausibles’ Abstreiten verlegt. Damit machen sie sich mitschuldig an den massenhaften und fortwährenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Grund- und Menschenrechtsverletzungen durch die Geheimdienste in Deutschland.

6. So wiederholt sich die politische Konstellation, die im Dritten Reich die Judenprogrome ermöglicht hat. Zu Beginn des 21. Jhrds. haben wir es allerdings mit einer globalen postmodernen High-Tech-Variante des Faschismus zu tun. Der ‚Kampf gegen den Terrorismus’ ist nichts anderes als eine Verschleierungsformel für den Terror der Grauen Herren gegen Bürger, die ein bißchen zu demokratisch sind.


Quintessenz
Das BKA sieht bei den Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen mit E-Waffen verantwortungsbewußt und untätig zu und behauptet, nichts zu sehen. Deshalb meinen alle anderen Verantwortungsträger, nicht selbst hinsehen zu müssen. Die PKK schweigt mit Berufung auf ihre Geheimhaltungspflicht über das, was sie sieht, und verschiebt die Verantwortung für ihr Aussitzen an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags, dessen Shredder zuverlässig arbeitet.

Damit ist Deutschland endgültig vom Rechts- zum Folterstaat geworden!

Ruth Gill

Die o. g. Schriftwechsel mit BKA, BMI und PKK stehen unter http://mindcontrol.twoday.net im Internet.
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