22
Jan
2005

Russischer Gesetzesentwurf über das Verbot des Gebrauchs ziviler- und Dienstwaffen sowie anderer Mittel, deren schädigende Wirkung auf der Ausnutzung elektromagnetischer Strahlung, Infraschallstrahlung und Ultraschallstrahlung basiert

Auf der Mindcontrol-Homepage steht ja schon die ursprüngliche Fassung des russischen Gesetzentwurfs gegen Psychtronic-Generatoren in englischer Sprache. Er ist nur in deutlich reduzierter Form von der Duma verabschiedet worden. Diese abgespeckte Version hat Frau Altendorf nun aus dem Russischen ins Deutsche übersetzt.

Ruth Gill



Föderative Versammlung der Russischen Föderation
STAATLICHE DUMA
Komitee für Sicherheit

103265 Moskau, Ochotnij Rjad, Haus 1 Tel. 292 89 32, Fax. 292 95 75

----------------- 2000 Nr. 3.15-

BESCHLUSS

Beschluß zum Entwurf des Föderativen Gesetzes „Über die Einbringung einer Ergänzung in den Artikel 6 des Föderativen Gesetzes Über Waffen“

Der Gesetzentwurf beabsichtigt eine Ergänzung des Artikel 6 des Föderationsgesetzes „Über Waffen“ durch eine Verordnung, mit der auf dem Gebiet der Russischen Föderation der Gebrauch (Umgang) ziviler und Dienstwaffen sowie anderer Mittel verboten ist, deren schädigende Wirkung auf der Ausnutzung elektromagnetischer Strahlung, Infraschallstrahlung und Ultraschallstrahlung basiert.

Die Errungenschaften der modernen Wissenschaft und Technik bedingten eine Entwicklung von Informations-
und psychophysiologischen Technologien, die es erlauben, Mittel und Methoden heimlicher (versteckter) Einflussnahme auf die Psyche und die Physiologie eines Menschen oder auf Gruppen von Menschen aus der Ferne (aus eine bestimmten Distanz) zu schaffen.

Es gibt ein breites Spektrum an Mitteln, die geeignet sind, die Fähigkeit (Eigenart) des menschlichen Denkens garantiert zu verändern, das Verhalten des Menschen zu programmieren, die Adäquatheit der Reaktionen zu stören, und künstlich ein Abhängigkeitssyndrom herbeizuführen.

Der audio-visuelle Einfluß wird durch die Gehör- oder Sehkanäle realisiert, wenn sehr schwache, niedrigschwellige Reizerreger, die vom Bewußtsein nicht erfaßt werden, tief ins Unterbewußtsein eindringen und unbemerkt das Denken und Verhalten des Menschen in die vorgegebene Richtung orientieren.

Mittels Ultraschall beeinflussen die Wärme- oder mechanischen Wirkungen der elastischen Schwingungen (Vibrationen) über 100 Herz, die von Menschen nicht gespürt werden, die Denkstrukturen und das Nervensystem, erzeugen Kopfschmerz, Schwindelgefühl, Sehstörungen, Atemstörungen, Krämpfe und Zuckungen bis zur Ausschaltung des Bewusstseins.

Die Ausnutzung von Infraschall geringer Intensität (sehr niedrige Einheiten: unter 16 Hertz, ca. 120 Dezibel) erzeugen Übelkeit, Brechreiz, Töne in den Ohren, Verschlechterung des Sehvermögens, Angst. Der Schall von mittlerer Stärke ( bis 130 Dezibel) bringt die Verdauungsorgane und das Gehirn durcheinander, ruft Lähmungen hervor und manchmal auch Blindheit. Die Wirkung von Infraschall mit einer Stärke von 130 Dezibel und höher kann zum Herzstillstand führen.

Unter dem Einfluss von (sehr hoher) Hochfrequenzstrahlung entstehen Wahrnehmungsstörungen der Realität, Müdigkeit, Übelkeit, Kopfschmerz, es können Schäden am Herz auftreten, am Gehirn und am zentralen Nervensystem. Als Antennensender können solche Wellen (Schwingungsbewegungen) Telefonleitungen, Kanalisationsrohre und Heizungen ausnutzen, den Fernseher, die Feueralarmanlage.

Praktisch wird die Arbeit an den „Methoden der geheimen Einflußnahme auf die menschliche Psyche“ als vorrangig betrachtet und geht in das Verzeichnis der wichtigsten Technologien des 21. Jahrhunderts ein.

Die hochentwickelten Staaten setzen in ihre Militärdoktrinen Artikel über die vorrangige Anwendung dieser nicht tödlichen Waffen in erster Linie in lokalen Konflikten. Sie erlauben, Siege zu erringen mit geringsten Verlusten nicht nur unter den eigenen Soldaten, sondern auch unter den gegnerischen Soldaten.

Auf Initiative der USA wurde im Rahmen der NATO eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet über die Perspekti-ven der Nutzung von Mitteln (Methoden) mit nicht tödlichen Wirkungen. Sie dient der Koordination der Forschungen, die auf diesem Gebiet in Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Dänemark durchgeführt werden. Die Generatoren, die vom Frankfurter Institut für chemische Technologien gebaut wurden, sind für die Bearbeitung großer Menschensammlungen bei Massenunruhen vorgesehen.

Die Strahlung der neuesten französischen Anlage ist in der Lage, nicht nur Beton und Panzerungen zu durchdringen, sondern diese auch sehr schnell zu zerstören. Nach Mitteilung in den Massenmedien führte die Britische Armee 1995 in Nordirland Feldversuche mit nicht tödlichen Waffen zum Auseinanderjagen (Zerstreuen) einer Menschenansammlung durch. Es gibt Fakten über die Anwendung elektromagnetischer Waffen gegen zivile Objekte in Jugoslawien 1999.

Die Entwicklung von Infraschallgeräten zur Vernichtung (im Sinne von: den Gegner besiegen) wurde von den USA als vorrangige unter allen Forschungen zu nicht tödlichen Waffen erklärt. Nach Einschätzungen von Militärspezialisten ist die amerikanische Armee in der Lage, mit einem unbemannten Flugapparat mit Hilfe eines SWTsche (CBM)-Generators (Hochfrequenzstrahlung- Generatoren mit sehr hoher Frequenz) die Schiffe der feindlichen Marinelandungstruppen einige hundert Meter vor dem Ufer zum Stehen zu bringen (zu stoppen). Nach Einschätzungen des Stockholmer Internationalen Instituts für Friedensfragen (SIPRI), werden die Ausgaben der USA für Forschung und Einkauf nicht tödlicher Waffen (Non Lethal Weapons) in den nächsten zwei Jahren eine Milliarde Dollar übersteigen.

Gegenwärtig verbietet das Waffengesetz auf Russischem Territorium lediglich den Waffengebrauch ziviler und militärischer Waffen sowie anderer Mittel, deren schädliche Wirkung nur auf der Ausnutzung radioaktiver Strahlung und biologischer Faktoren beruht. Es berücksichtigt nicht die Entwicklung der Informations- und psycho-physikalischen Technologien, deren Anwendung es erlaubt, heimlich auf die Psyche und Physiologie des Menschen einzuwirken.

Diese Lücke in der russischen Gesetzgebung könnte ausgefüllt werden durch das Einbringen einer entsprechenden Ergänzung in das Föderative Gesetz „Über Waffen“, die präventiven Charakter trägt. Sie verletzt nicht die Struktur des gültigen Gesetzes und entspricht voll dessen Grundrichtung – die Verteidigung des Lebens und der Gesundheit der Bürger, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

Auf der Basis des Dargelegten wird beantragt, den Entwurf des Föderationsgesetzes „Über die Einbringung der Ergänzung in den Artikel 6 des Föderationsgesetzes „Über Waffen“, eingebracht von der Gesetzgebenden Versammlung des Krasnojarsker Gebietes, in erster Lesung zu bestätigen (anzunehmen).

Vorsitzender des Komitees A. I. Gurow

Freitag, den 22. September 2000
13:49 Uhr, Blatt N 3 (3)

Übersetzung: Gabriele Altendorf


FÖDERATIVE VERSAMMLUNG – PARLAMENT DER RUSSISCHEN FÖDERATION

STAATSDUMA

KOMITEE FÜR SICHERHEIT

BESCHLUSS

Vom 30. November 2000 Nr. 28/3

Über den Entwurf eines Föderativen Gesetzes
„Über die Einbringung einer Ergänzung in den Artikel 6 den Föderationsgesetzes „Über Waffen“

Nach Durchsicht den Entwurfs des Föderativen Gesetzes „Über die Einbringung einer Ergänzung in den Artikel 6 den Föderationsgesetzes „Über Waffen“, beschloß das Komitee der Staatsduma für Sicherheit:

1. Es wird dem Staatlichen Parlament empfohlen, den Entwurf des Föderationsgesetzes „Über die Ein-bringung einer Ergänzung in den Artikel 6 des Föderationsgesetzes „Über Waffen“ in erster Lesung anzunehmen.

2. Der Abgeordnete der Staatlichen Duma Iljuchin, Viktor Iwanowitsch, wird zum Korreferenten des festgelegten Gesetzentwurfes bestimmt.

3. Den jetzigen Beschluß mit dem Text des Gesetzentwurfs und allen Begleitdokumenten an den Rat (Sowjet) des Staatlichen Parlaments zu schicken, zur Aufnahme des Gesetzentwurfs in die Tagesordnung der Plenarsitzung der Staatsduma am 20. Dezember 2000.


Vorsitzender des Komitees A. I. Gurow
Sonntag, 25. September 2000, 17:36 Uhr Blatt Nr.1 (1)


Russische Zeitung

RUSSISCHE FÖDERATION FÖDERATIVE GESETZE

ÜBER DIE EINBRINGUNG EINER ERGÄNZUNG ZUM ARTIKEL 6 DES FÖDERATIONSGESETZES „ÜBER WAFFEN“

angenommen von der staatlichen Duma am 28. Juni 2001

Artikel 1. Absatz 7, Punkt 1 des Artikel 6 des Föderativen Gesetzes vom 13. Dezember 1996, N 150-F3 „Über Waffen“ (Gesetzsammlung der Russischen Föderation 1996, N 51, Artikel 5681):

Einschränkung, festgelegt für den Gebrauch von zivilen und Dienst – (Militär) Waffen; „Waffen und anderen Mitteln, deren schädliche Wirkung auf der Anwendung elektromagnetischer-, Licht-, Wärme-, Infraschall- oder Ultraschallstrahlung basiert, und deren Ausgangsparameter die Werte sowie die entsprechenden Normen der Föderativen Exekutivorgane auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes übersteigen, und ebenfalls die erwähnten Waffen und Mittel, die außerhalb des Territoriums der russischen Föderation hergestellt werden“.

Artikel 2. Das jetzige föderative Gesetz tritt mit dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.


Präsident der Russischen Föderation W. PUTIN

Moskau, Kreml, 26. Juli 2001 N 103-F3
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