Beitraege von Ruth Gill

3
Sep
2004

Stellungnahme des Bundesverwaltungsamtes zu HPM-Waffen

EMF - Stellungnahme des Bundesverwaltungsamtes zu HPM-Waffen

“Zunehmende Aufmerksamkeit ist den sogenannten HPM-Quellen (HPM-Waffen) zu widmen (HPM: High Power Microwave), deren Bedeutung und Entwicklung relativ jung sind, wie die einschlägigen Veröffentlichungen belegen. Oftmals wird auch das Kürzel HPEM (HPEM: High Power Elektromagnetics) verwendet. Es handelt sich hierbei um leistungsstarke elektromagnetische Strahlung emittierende Quellen, die im Gegensatz zum NEMP [Nuklearer Elektro Magnetischer Puls] über eine relativ kurze Reichweite verfügen und ein definiert begrenztes Gebiet beaufschlagen können.

Von den HPM-Quellen, deren Frequenz- und Amplitudenbereiche durch die bekannten anderen Quellen nicht abgedeckt werden, geht eine zunehmende Gefährdung elektronischer Systeme u.a. ziviler Einrichtungen aus. Diese pulsförmigen Felder werden von speziellen Antennen abgestrahlt. Direkt vor den Antennen existieren extrem hohe Feldstärken, wobei die maximale elektrische Feldstärke durch die Durchschlagsfeldstärke in Luft begrenzt wird. HPM-Waffen können im Gegensatz zu NEMP-Waffen relativ einfach und ohne aufwendige Kosten von Zivilpersonen aus handelsüblichen Komponenten gefertigt und zu Sabotage- und Erpressungszwecken eingesetzt werden. Es wird in diesem Zusammenhang bereits von “Elektromagnetischem Terrorismus” gesprochen, der zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung führen kann. Im militärischen Bereich ist die Einsatzfähigkeit ähnlicher Waffen bereits hergestellt.

Beiden Kategorien von Waffen ist eine leichte Verbringbarkeit sowie eine geringe Eskalationsstufe im Konfliktfall gemeinsam, so dass die Experten in Zukunft von einem vermehrten Einsatz ausgehen. Da, wie bereits erwähnt, die Gefährdung elektronischer Einrichtungen durch HPM seit Kurzem intensiver diskutiert wird, findet man diese Thematik neuerdings (seit ca. 2 Jahren) auch in speziellen Fachsitzungen auf nationalen und internationalen Symposien.”

Quelle: Zivilschutzforschung. Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren. Bericht über mögliche Gefahren für die Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall, S. 40 Bd. 48. Herausgeber: Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle Zi-vilschutz - Bonn, Okt. 2001. Die Broschüre kann unter Tel. 01888 - 358 - 0, Fax 01888 - 358 – 5803 kostenlos bestellt werden.

Strahlenkanone statt Verfolgungsjagd

Waffen

Strahlenkanone statt Verfolgungsjagd

Eine elegante Technik, davonbrausende Autos zu stoppen, entwickelt der Physiker David Giri von der kalifornischen Firma Pro-Tech. In Versuchen an Pkw hat er herausgefunden: Mikrowellen hoher Intensität setzen die Bordelektronik außer Gefecht.

„Das Signal trifft die Benzinleitung, und das Auto bliebt stehen“, sagt Giri, 58, der seine Arbeit vorige Woche auf einem Kongreß in Magdeburg vorgestellt hat. Der Trick funktioniere bei den meisten Autos, die in den vergangenen zehn Jahren produziert wurden: Deren Motoren werden in aller Regel bereits von Computerchips gesteuert.

In den nächsten Monaten will der Physiker aus Batterien und Kondensatoren eine Apparatur basteln, die in Polizeiautos und Hubschraubern Platz finden soll. Über eine Antenne wird die elektromagnetische Keule (Reichweite 50 bis 70 (?) Meter) in das verdächtige Fahrzeug geschickt.

Die Polizei von Los Angeles zeigt bereits großes Interesse. Er arbeite allerdings noch an der Zielgenauigkeit der Strahlenkanone, räumt Giri ein: „Wir wollen ja nicht den ganzen Verkehr lahm legen.“

Quelle: Der SPIEGEL 30/2004 – 19. Juli 2004, URL: http//www.spiegel/0,1518,309305.00.htm

Kommentar:
Die Verbrecher, die viele schutz- und schuldlose Bürger elektronisch überwachen und terrorisieren, beherrschen diese Technologie bereits - zielsicher!

Kein Grund für die Polizei, tätig zu werden?

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597
(E-Mail wg. Sabotage nicht möglich)

Strafanzeige wg. mutwilliger Sachbeschädigungen an meinem Auto

Am 11.05.04 habe ich mein Fahrzeug, einen weißen VW Polo mit dem amtlichen Kennzeichen WT – D 643, um ca. 10.30 Uhr in Konstanz in der Petershauser Straße stadtauswärts auf der rechten Seite der Fahrbahn vorschriftsmäßig und abgeschlossen geparkt. Als ich nach einer Verhandlung vor dem Sozialgericht und einigen Besorgungen in der Innenstadt zwischen 14.00 und 15.00 Uhr zu meinem Auto zurückkam, fand ich einen Lackschaden an der Außenseite der Fahrertür vor. Der Fahrersitz ließ sich nicht mehr nach vorne kippen. Die Ursache dafür konnte ich vor Ort und in der Folgezeit allein weder feststellen, noch beheben.

Deshalb ließ ich die Sache auf sich beruhen, in der Annahme, daß sich etwas verklemmt hat. Hinsichtlich des Lackschadens kam sowohl mutwillige, wie auch fahrlässige Beschädigung in Frage. Da es in solchen Fällen aussichtslos ist, den Verursacher zu suchen, besserte ich den Lackschaden notdürftig aus.

Gestern hatte ich Besuch von einem Bekannten, Herrn M. M., der handwerklich geschickt ist. Ihn bat ich, sich die Sache mit dem Fahrersitz anzusehen, ob er sie beheben könne. Nach kurzer Zeit rief er mich und zeigte mir das durchgeschnittene Drahtseil der Mechanik, mit der der Sitz per Hebelzug aus der Verankerung gelöst wird. Das abgeschnittene Ende ist so um den intakten Teil des noch gespannten Drahtseils gewickelt, daß es sich nur um vorsätzliche und demonstrative Beschädigung handeln kann. Dafür spricht auch, daß die Enden weder abgezwickt noch (von einer Drahtschere) platt gedrückt sind. Diese optische Wahrnehmung wurde mir auch noch von einem anderen Bekannten bestätigt, dem ich die Sache zeigte.

Zu Sachbeschädigungen an meinem PKW kam es auch am 27.03.01 auf dem Parkplatz der Universitätsklinik in Ulm (dort wurde die Antenne abgeknickt), und am 17.12.03, während ich mich in der Freiburger Universitätsklinik zu einer Begutachtung aufhielt. Alle drei Termine – die Begutachtungen in Ulm und Freiburg sowie der Gerichtstermin – stehen im Zusammenhang mit meiner MCS-Erkrankung. (An dieser Text-Stelle ließ man mir zwei mal hintereinander den Rechner abstürzen, was er von allein auch nicht tut, sondern immer nur bei bisanten inhaltlichen Feststellungen im Zusammenhang mit den E-Waffen-Verbrechen, bei denen das Bundeskriminalamt verantwortungsbewußt und untätig zusieht und die die örtlichen Polizei- und Justizbehörden ignorieren.)

Hierholz, den 23.07.04

Ruth Gill


Der Polizeibeamte Herr Heiß vom zuständigen Polizeirevier St. Blasien hat die Sache am 23.07.04 in Augenschein genommen und sich geweigert, die obige Strafanzeige entgegenzunehmen. Begründung: „Das ist doch nichts.“ Er gab mir zu verstehen, daß er und seine Kollegen davon ausgehen, daß mit dieser Art der Bagatell-Beschädigungen bei den E-Waffen-Opfern der Zweck verfolgt wird, sie in die Psychiatrie zu bringen.

Kein Grund für die Polizei, tätig zu werden?

Vogelfrei?

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597

Polizeidirektion
Ostpreussenstr. 22

79761 Waldshut-Tiengen

Vogelfrei?
Beschwerde wegen Untätigkeit

Vorgeschichte:

Seit Sommeranfang 2000 werde ich offen mit elektronischen Waffen drangsaliert und verfolgt. Man hat mich damit aus 2 Wohnungen vertrieben; eine davon war eine Eigentumswohnung, die ich nur noch mit hohem Verlust verkaufen konnte. Ich selbst werde seit dem massiv und ununterbrochen körperlich und psychisch mit diesen Technologien gequält.

Die örtliche Polizei, die ich wiederholt um Hilfe bat, konnte oder wollte mir nicht helfen. Meine Strafanzeigen wurden ausnahmslos von den zuständigen Staatsanwaltschaften Konstanz, Ravensburg und Waldshut eingestellt.

Gegenstand meiner Beschwerde:

Nachdem ich im Frühjahr 2003 in Hierholz eine neue Wohnung gefunden hatte, habe ich beim Polizeirevier in St. Blasien vorgesprochen, um dort über meine Situation zu informieren. Der Beamte, Herr Biehler, mit dem ich sprach, schien die Sachlage recht gut zu erfassen. Er stellte in Aussicht, daß er und seine Kollegen versuchen würden, mir so gut zu helfen, wie es mit polizeilichen Mitteln in Anbetracht der Umstände möglich wäre.

Anfang diesen Jahres eskalierte der Hackerkrieg, den man gegen meinen Computer führte, derart, daß man mir die Software-Module, die für den Internetzugang und den Austausch von E-Mails und deren Reinstallation notwendig sind, endgültig abschoss. Wegen der Machenschaften auf meinem Computer habe ich insgesamt zwei Strafanzeigen erstattet – eine, um den Eigner einer IP-Adresse und eine Telefonnummer ausfindig zu machen, die ich als Eintrag in der Registry-Datei gefunden hatte, und die zweite wegen Computer-Sabotage. In einer umfangreichen Dokumentation zur Strafanzeige habe ich den gesamten Umfang der Machenschaften, mit denen man mich traktiert, dargelegt und mit Nachweisen unterlegt.

Herr Biehler und Herr Zimmermann vom Polizeirevier in St. Blasien nahmen auch meine Computer vor Ort und meine Wohnung in Augenschein, um sich ein umfassendes Bild von der Sachlage zu machen. Herr Zimmermann stellte dann auch fest, daß das Betriebssystem auf dem einen Computer „völlig zerschossen“ sei.

Wir trafen die Vereinbarung, daß ich beide Rechner von einer dritten sachkundigen Person fehlerfrei neu installieren lasse. Wenn es dann wieder zu Problemen kommen würde, sollte ich davon absehen, die Ursache selbst zu beheben, und mich bei Herrn Zimmermann melden. Er wollte sich die Sache dann ansehen. Auf diese Weise sollte die Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß ich die Störungen selbst verursacht hätte.

Für € 75,- ließ ich von Herrn L. M. in Waldshut die Festplatten meiner Rechner komplett löschen, was, wie Sie seiner in Kopie beigefügten Bescheinigung entnehmen können, nicht so einfach war.

Für die Probleme, die auch nach seiner Neuinstallation auftraten, hatte er keine Erklärung, mußte aber einräumen, daß sie z. T. auch schon bei ihm aufgetreten waren. Für weitere Hilfe stand er dann aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

Also machte ich mich notgedrungen selbst an die Problemlösung. Als dann beide Rechner endlich so weit ordnungsgemäß liefen, ließ ich die Installationen im Computerladen H. in Waldshut überprüfen. Der Inhaber bestätigte mir, daß sie einwandfrei seien.

Als ich mich danach von zu Hause ins Internet einzuwählen versuchte, gelang es zwar wiederholt, die Verbindung zum Provider herzustellen; sie wird auch problemlos gehalten. Sobald ich aber von Freenet aus auf eine anderen Server im Internet zuzugreifen versuche, wird der Verbindungsaufbau regelmäßig auf halben Weg abgebrochen. Das ist m. E. nicht mehr mit Fehlern auf meinem Rechner zu erklären, sondern auf eine Intervention im Netz zurück zu führen.

Vereinbarungsgemäß rief ich Herrn Zimmermann an, der mir kurz angebunden erklärte, daß ihn das nichts anginge. Das sei Sache der Telekom oder Anderer. Ansonsten hielte er meine Computerprobleme für selbst verursacht.

Eine Anfrage bei Freenet wegen der möglichen Ursache blieb ohne Antwort.

Die G10-Kommission des Deutschen Bundestags beschied mir, daß keine legalen Beschränkungen eines deutschen Geheimdienstes gegen mich vorlägen.

Zwischenzeitlich hatte ich noch ein Gespräch mit Herrn Biehler im Polzeirevier von St. Blasien geführt, in dem ich meine Vermutungen hinsichtlich der mutmaßlichen Täter präzisieren wollte. Ich mußte aber erleben, daß er mich ebenfalls in einer Weise abfertigte, die besagte, daß meine Probleme zum Arzt, und nicht zur Polizei gehörten. Eine Bescheinigung über objektivierbare Sachverhalte auf meinen Computern, die auf Fremdeinwirkung schließen ließen, könnten ihm eine Handhabe für weitere Ermittlungen geben. Ohne substanziellen Anfangsverdacht sei er nicht befugt, meinen Hinweisen nachzugehen. Ich legte ihm das Rundschreiben der Interessengemeinschaft an alle Polizeidienststellen, Richter und Staatsanwaltschaften vom April 2004 vor, was er als „sehr interessant“ bezeichnete.

Als ich dann am 23.07.04 erneut eine Strafanzeige auf dem Polizeirevier in St. Blasien erstatten wollte, weigerte sich der Beamte, Herr Heiß, den fertigen Text entgegen zu nehmen. Nach unwilliger Inaugenscheinnahme der Beschädigungen an meinem Auto erklärte er mir: „Das ist doch nichts!“ Ich fragte ihn, ob er diese Schäden für selbst verursacht halte; er verneinte und gab mir zu verstehen, daß er und seine Kollegen der Meinung seien, daß man mich mit diesen Mobbing-Methoden in die Psychiatrie zu bringen versuche. Meine Frage nach eigenem Unterbringungsbedarf der Polizei verneinte er.

Was in aller Welt muß eigentlich erst passieren, bis ein Bürger / eine Bürgerin dieses Landes Anspruch darauf hat, daß die Polizei zu seinem Schutz tätig wird? Daß man wiederholt versucht hat, mir einen schweren Autounfall zu besorgen, sei hier nur am Rande erwähnt, weil ich die Manipulationen, mit denen das gemacht wird, nicht beweisen kann. (Durch funktechnische Einwirkung auf die elektrische Steuerung wird der Motor abgeschaltet, so daß die Servobremse versagt.)

Die Methode, jeden Einzelvorfall isoliert vom Gesamtzusammenhang als Bagatelle abzutun, kann doch nur das Ziel verfolgen, sich raus halten zu können, um sich nicht mit den Geheimdiensten ins Gehege zu kommen, die mutmaßlich die Drahtzieher des Terrors sind. Diese haben damit freie Bahn für alle Straftaten im Rechtsstaat: fortwährende und schwere Körperverletzung, Verletzung des Rechtes auf Schutz der Wohnung und des Eigentums, des Post- und Fernmeldegeheimnisses, Datenschutzes, der Informationsfreiheit usw. Für all dieses gibt es, wenn überhaupt, nur einen Grund – daß ich umweltkrank bin und den Mund nicht halte.

Ist es bereits wieder so weit in diesem Staat, daß Menschen, die ihre Meinung frei und offen äußern, schutzlos verfolgt werden dürfen? Zum Beleg dafür, daß diese Interpretation nicht meiner „paranoiden Wahrnehmung“ entspringt, sondern von anderen demokratischen denkenden Menschen genauso gesehen wird, füge ich eine Kopie des Artikels bei, der in Matrix3000, Heft 22, vom Juli/August 2004 erschienen ist, sowie der Fax-Nachricht von Herrn Dr. Peter Rothdach vom 14.07.04 in Kopie bei. Aus dem beigefügten Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.01 geht hervor, daß bereits Belästigung ein ausreichender Tatbestand für einen Rechtsschutzanspruch ist.

Ich bitte um Überprüfung und Ihre Stellungnahme sowie geeignete dienstliche Anweisungen an das zuständige Revier, mit denen meiner Beschwerde abgeholfen werden kann. Ich sehe davon ab, alle Dokumente, die ich bereits dem Polizeirevier in St. Blasien vorgelegt habe und die sich dort befinden müßten, nochmals beizufügen. Bitte fordern Sie dort meine Akte zur vollständigen Beurteilung der Sachlage an. Sie finden die Dokumente zum Teil auch im Internet unter http://mindcontrol.twoday.net, sowie weiteres Material zum Thema. Hinweisen möchte ich Sie außerdem auf die deutschen Hompages http://www.mikrowellenterror.de und http://www.totalitaer.de .

Ich behalte mir vor, diese Beschwerde ggf. auch beim Bundesinnenministerium vorzulegen.

Hierholz, den 26.07.04


Anlagen: Strafanzeige vom 23.07.04
Kurzfassung und Übersicht zu den Zusammenhängen und Hintergründen
Matrix3000-Artikel über Strahlen-Folter
Fax-Nachricht von Dr. Rothdach
Bescheid der G10-Kommission
Telefonstörungsprotokoll unter:
http://tinyurl.com/4dyf3
„Carriers in Harressment“
Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.01
Info-Blatt zur Rechtslage



Nachricht von der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen, dass der Anzeigenvorgang der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vorgelegt wurde:
http://tinyurl.com/4qal7

2
Sep
2004

Russisches Gesetz gegen Psytronic-Waffen

Die russische Duma hat ein Gesetz verabschiedet, das vom Präsidenten Putin unterzeichnet wurde, und seit Juli 2001 in Kraft ist. Gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage wurden in der endgültigen Fassung Abstriche vorgenommen. Da der in Kraft getretene Gesetzestext bislang nur in russischer Sprache verfügbar ist, bezieht sich die nachfolgende Zusammenfassung auf die Textfassung der Vorlage in englischer Übersetzung:

Im Strafgesetzbuch der Russischen Föderation sollen danach in den Paragraphen 221, 355 – 356 die Anwendung, den illegalen Erwerb, Besitz, Transport, das Mit-Sich-Führen, Verkauf, Übergabe und das In-Verkehr-Bringen von verbotenen elektromagnetischen, Infra- und Ultrasound- und anderen derartigen Sendern, die dazu geeignet sind, Leid zuzufügen, unter Strafe gestellt werden. Gefängnisstrafen von mehreren Monaten bis zu 12 Jahren sind vorgesehen. Auch ist die Weitergabe von Bauanleitungen, Schaltplänen oder anderer Informationen zur Herstellung oder Anwendung dieser Waffen unter Strafandrohung gestellt.

Die Notwendigkeit einer solchen Gesetzgebung wird im Anhang damit begründet, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt sie notwendig gemacht habe. „Die Prozesse in unserer Gesellschaft, die dieser Entwicklung folgen, enden ziemlich oft mit negativen Konsequenzen, weil eine einzige wissenschaftliche Erfindung im Bereich heimlicher Feed-back-Kontrolle (remote control) oder zur Zerstörung menschlichen Materials zu einer grundsätzlich neuen Art von Verbrechen ohne gesetzliche Reglementierung führt.

Gegenwärtig ist das zusätzlich erschwert durch den Mangel an gesetzlicher Kontrolle und die Hilflosigkeit der Verantwortungsträger. Die geltenden Gesetze der russischen Republik haben nur deklaratorischen Wert und stehen nur auf dem Papier; in der Realität greifen sie nicht. Es ist nötig, sich dessen bewußt zu sein, daß eine einfache Person tatsächlich sehr schlecht geschützt ist vor dem eigenmächtigen Handeln von Staatsbediensteten und Kriminellen, und bis jetzt vom Staat ihrem Schicksal überlassen wurde. Im Verzeichnis der Waffen werden die Psy-Waffen, d. h. die Waffen zur psytronischen Beeinflussung, nicht aufgeführt. Diese Anlagen sind Teil von Hardware-Systemen, die dazu geschaffen sind, einen Menschen als biologisches Objekt unter Alltagsbedingungen zu überwachen. In den meisten Fällen werden diese Forschungen und Entwicklungen mit der Anwendung von verschiedenen Arten von Steuerungen zur Beeinflussung eines Menschen geheim gehalten; und diese sind geeignet, ihn zu einem tragischen Ende zu bringen.“

Es folgen ausführliche Beschreibungen der Waffensysteme und ihrer Technologien inkl. Frequenzangaben; auch auf ihre Entwicklungsgeschichte wird eingegangen. Im Anhang Nr. 1 werden die wissenschaftlichen Institute und Firmen namentlich aufgeführt, die in Rußland an der Entwicklung und Herstellung von schädlichen Psytronik-Sendern beteiligt sind.

Der vollständige Entwurf der Gesetzesvorlage steht unter:

Draft Law for the Federal Law of Russian Federation is presented
http://mindcontrol.twoday.net/stories/294711/


Kommentar:
Aus anderen russischen Dokumenten geht allerdings hervor, daß das Gesetz bisher völlig wirkungslos ist und die Bevölkerung mit diesen Waffen von KGB & Mafia lustig weiter gefoltert und gemordet wird.

Russische Opfer meinen, daß damit nur das Monopol des russischen Geheimdienstes auf diese Waffentechnologie sicher gestellt wird. Trotzdem ist dieses Gesetzesdokument für uns hier in Deutschland wichtig, weil hier zu Lande Politiker, Behörden und „Wissenschaftler“ immer noch behaupten, nichts von der Existenz solcher Waffen zu wissen.


Ruth Gill

--------

Elektromagnetische Skalarwaffen
http://mindcontrol.twoday.net/stories/1816096/

Psytronic Waffen - Psy Weapons - Psychotronic Weapons
http://mindcontrol.twoday.net/stories/296149

Auftakt für die ‚Neue Weltordnung’

Der 11. September – der von langer Hand geplante Auftakt für die ‚Neue Weltordnung’

„Am 11. September [1990] verkündete George Bush [sen.] seine ‚Neue Weltordnung’ ... Und so kam es, daß die US-Truppen am 15. Jan. 1991 in den Golfkrieg zogen ... ‚Das Ziel unserer Präsenz am Persischen Golf ist es, die ‚Neue Weltordnung’ der Regierung Bush (als Marionette der Illuminati) zu starten.’ (Zit. James H. Webb, Oberbefehlshaber der Marine unter Reagan.) William Cooper hatte bereits ein Jahr vor dem Beginn des Golf-Krieges das genaue Datum für den Einmarsch der US-Truppen bekannt gegeben, das er Geheimpapieren entnommen hatte, in die er während seiner Amtszeit als Naval Intelligence Officer (Geheimdienst der Navy) Einblick hatte. ...

Der dritte Weltkrieg ist nach Aussage William Coopers auf Mitte 1996 geplant ... Danach ist geplant, eine der drei größten amerikanischen Städte (New York, San Franzisco oder Los Angeles) durch eine Atombombe auszulöschen. Man wird die Schuld Extremisten aus dem Nah-Ost-Krisengebiet (Irak?) zuschieben, um eine Rechtfertigung für den Beginn des 3. Weltkrieges zu haben. War die Bombe im World Trade Center vielleicht nur ein Test, um zu sehen, wie die Masse reagieren würde?“

Diese Textauszüge aus dem Buch von Jan van Helsing: Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert, S. 204 f. sind deshalb so bedeutsam, weil das Buch 1995 (!) veröffentlicht wurde. Nach offizieller Lesart ist derjenige, der hier Bezüge zu realen Ereignissen der Zeitgeschichte herstellt, ein Verschwörungstheoretiker. Viele Behauptungen Jan van Helsings (Pseudonym für einen unbekannten, 26-jährigen Autor) sind gewiß nicht über jeden Zweifel erhaben, aber mit der oben zitierten Textpassage lag er – im nachherein gesehen –fatal richtig. „Bereits zwei Bücher des Autors Jan van Helsing wurden aufgrund ihres brisanten Inhalts verboten“, informiert der Kopp-Verlag in seinem Katalog Aktuell 49, S. 20.

Und noch eine weitere interessante Behauptung habe ich in van Helsings Buch gefunden: „Ein großer Teil der SS wurde nach dem Krieg direkt in den CIA übernommen.“ (S. 172) Danach hat die mutmaßliche Übernahme von Stasis nach der Wende durch den amerikanischen Geheimdienst bereits ein Vorläufer-Modell.

Der totalitäre Staat

Top aktuell, brand neu, hoch brisant:

Markus und Martin Bott: Der totalitäre Staat

Straubenhardt-Langenalb 2004,1. Auflage
ISBN 3-00-013321-6

Das Buch hat über 600 Seiten und enthält eine CD. Es kostet € 15,-.
Es kann über Buchhandlungen oder – gegen Vorkasse – direkt bei den Autoren unter Tel. 07248 – 1888, Fax – 8528 bestellt werden.

Das Buch enthält das gesammelte Fachwissen der Autoren zu Überwachungs- und Kontrolltechnologien. Beide sind selbst Opfer des elektronischen Geheimdienstterrors. Sie sind bekannt für ihre akribischen Recherchen und die konsequente Veröffentlichung der technischen Details, wie und womit die Staatsterroristen arbeiten.


Ruth Gill

15
Aug
2004

THE SHOCKING MENACE OF SATELLITE SURVEILLANCE

John Fleming:
Die schockierende Bedrohung der Satellitenüberwachung
http://tinyurl.com/3wsy8

THE SHOCKING MENACE OF SATELLITE SURVEILLANCE
http://groups.google.de/group/archive_news/browse_thread/thread/688e91d82c676050?hl=en

9
Jul
2004

Spaß für CIA-Agenten

http://tinyurl.com/3c5zp

Plötzlich bricht das Auto aus

„Polizei aktuell:
Plötzlich bricht das Auto aus“

Ksl. Ein 68-jähriger Wöllsteiner und seine Ehefrau wurden gestern Mittag auf der A60 am Autobahndreieck Nahetal schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, kam der Mann aus bislang ungeklärter Ursache mit seinem Opel Astra nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr dabei ein Hinweisschild und überschlug sich mehrfach in der Böschung ... Ein LKW-Fahrer, der hinter dem Opel Astra unterwegs war, gab an, der Opel sei ohne erkennbaren Grund ausgebrochen. Der Fahrer selbst konnte sich den Unfallhergang nicht erklären.“
Meldung in der Allgemeinen Zeitung Alzey vom 23.06.

„Wie sollen wir ... Unfallmeldungen wie diese einstufen?

Dazu kann ich (Ruth Gill) aus meiner eigenen Erfahrung mitteilen:

Bis Sommer vergangenen Jahres habe ich einen VW Polo Diesel gefahren. Bis dahin wurde „nur“ versucht, meine Fahrtüchtigkeit durch Niesattacken, gezielte Irritation meines Richtungssinns für Rechts und Links und die Stimmulierung jäher Bewegungen, mit der Induzierung von Dösigkeit oder Hektik zu beeinträchtigen. Technische Manipulationen habe ich bis dahin nicht beobachtet.

Nachdem ich mein altes Fahrzeug gegen einen anderen Gebrauchtwagen, ebenfalls einen VW Polo, Baujahr 1991, mit Benzinmotor ausgetauscht hatte, begannen die technischen Probleme: Beim Kaltstart und beim Schalten u. a. ging der Motor ständig aus. Das führte zu peinlichen und verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr, z. B. beim Anfahren an der Ampel im Stadtverkehr, und zu Gefährdungen vor allem beim Kurvenfahren, was in der Bergregion, in der ich wohne, die Regel ist; insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen (3-4 Monate Schnee und Eis). Wenn beim Schalten in der Kurve der Motor ausgeht, versagt die Bremskraftverstärkung. Ist man nicht darauf gefaßt und tritt entsprechend mit erhöhter Kraft auf das Bremspedal bzw. fährt zu forsch in die Kurve, bricht der Wagen aus.

Zur technischen Erklärung: Ein Benzinmotor braucht für den Zündvorgang Strom. Wenn die Stromzufuhr blockiert wird, wozu die Täter offenbar per Fernmanipulation in der Lage sind, was sie ständig auch bei vielen anderen elektrischen Geräten unter Beweis stellen, geht der Motor aus.

Zwei erfahrene KFZler suchten wochenlang nach der Ursache. Warum das Motoröl geronnen war, das der Werkstattmeister schließlich als eine Ursache für die Probleme fand, ließ sich nicht klären. So etwas habe er noch nie gesehen, kommentierte er die übelriechende Soße. Nach kompletter Überprüfung von Zündanlage und elektronischer Steuerung, Austausch von Anlasser, Batterie und Leerlaufsteller u. a. waren alle denkbaren Schwachstellen beseitigt. In der Werkstatt und auf dem Heimweg wurde der Motor noch 2 mal heftig aufgeheult, weil das Abschalten zumindest im Warmzustand per schwarzmagischer Manipulation nicht mehr möglich war. (Das Aufheuelen erinnerte mich an einen bösen Geist, der bei erfolgreichem Exorzismus mit Getöse aus seinem Opfer ausfährt.)

Mit den Eingriffen in die Fahrzeugelektronik nach dem Kaltstart, die weiterhin stattfinden, habe ich einigermaßen umgehen gelernt. Seit der technischen Generalüberholung finden die übrigen Manipulationen der Stromversorgung für die Zündung nur noch selten, dafür umso überraschender und gezielter statt: Beim Einfahren in eine Kreuzung oder kürzlich – nachts im Dunkeln! – in einer spitzen Kurve auf einer Paßhöhe. Wenn das Manöver geklappt hätte, wäre ich einen steilen Abhang hinunter gedüst; vermutlich mit Totalschaden, schwerer Körperverletzung oder dem Tod als Unfallfolge. Nachweisbar wäre nichts gewesen.

Beide Eingriffe in die Elektronik – vor der Kreuzung und in der Kurve auf der Paßhöhe – lassen mich annehmen, daß die eingesetzte Überwachungstechnologie es ermöglicht, (auch im Dunkeln) ein Fahrzeug exakt zu orten und bei bekanntem Gefahrenpotential einer Wegstelle gezielt zu sabotieren.

Wenn die Täter einmal Erfolg mit ihrem Treiben haben sollten, möchte ich, daß die Ursache – vorher! – bekannt war. Daß das Bundeskriminalamt zwecks unserer inneren Sicherheit diesem mörderischen Treiben verantwortungsbewußt und untätig zusieht, hat es ja bereits mitgeteilt.
http://www.findefux.de/forum/read.php4?f=84&i=505&5=497
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