Elektronische Folter: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ehemalige Stasi-Mitarbeiter zur Verschrottung der Grundrechte?
Ruth Gill Hierholz 42
79875 Dachsberg
Tel. + Fax 07755 - 938 597
Herrn
Hartmut Büttner
PKG- und G10-Kommission des Dt. Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Elektronische Folter: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ehemalige Stasi-Mitarbeiter zur Verschrottung der Grundrechte?
Ihre Eingangsbestätigung vom 22.06.04, gezeichnet von Herrn Wolfgang Dierig
Sehr geehrter Herr Büttner,
sehr geehrte Kommissionsmitglieder,
sehr geehrter Herr Dierig,
die Eilfertigkeit, mit der Sie mir den Eingang meiner Darlegungen mit E-Mail vom 22.06.04 durch einen nachrangigen Mitarbeiter Ihrer Dienststelle bestätigen und die Weiterleitung unter dem Betreff „Waffenrecht“ an den Petitionsausschuß mitteilen lassen, veranlasst mich zu der Rückfrage, seit wann der Petitionsausschuß zuständig ist für Verbrechen, die von Geheimdiensten verübt werden.
Aus Ihrem Betreff und dem Weiterschieben an den Petitionsausschuß muss ich schlußfolgern, daß der Ausschuß das mörderische Treiben der Geheimdienste offenbar für völlig legal im Rahmen der geltenden Gesetze hält. Damit schließen Sie sich unverhohlen der Rechtsauffassung der Täter an, für die ich hier beispielhaft eine Zeitungsannonce aus den USA anführen möchte:
U.S.-amerikanisches Zeitungsinserat, Stellenangebot zur Anwendung von Foltertechnik, Quelle: http://www.raven1.net
Übersetzung:
"Karrieren als Belästiger
Einfache und lustige Art mit leichter und angenehmer Tätigkeit Geld zu verdienen. Wir bezahlen Sie, um diejenigen zu belästigen, die für eine Gefahr für die Gemeinschaft gehalten werden und die unter Beobachtung stehen. Wir halten gefährliche Rechtsbrecher so müde und unbequem, dass sie keine Bedrohung mehr darstellen und bis sich genügend Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung ergeben haben. Erfahrungen sind nicht notwendig, wir bilden Sie aus. Alle Gewerbe/Jeder Handel und Bewerber mit Fahrzeug und/oder Führerschein sind|ist willkommen. Gute Leistungen können mit einer Vollzeitbeschäftigung belohnt werden. Vollkommen sicher und 100% legal mit vollem Schutz der Gesetzesdurchführung."
Quelle: http://www.bitspring.de
Nach dieser Lesart ist (fortgesetzte und schwere) Körperverletzung so lange keine Straftat, wie sie mit einer Waffe verübt wird, die das Gesetz nicht kennt oder nicht dafür hält. Wenn Sie sich folglich auf den Standpunkt stellen, dass körperliche und psychische Folter durch elektronische Waffen an Bundesbürgern, verübt von Geheimdiensten, die Parlamentarische Kontrollkommission nicht angehen, weil diese Waffensysteme unter strenger Geheimhaltung verschwiegen werden, decken Sie diese Verbrechen und werden zu Mittätern.
Wir kennen diese sophistische Art der Rechtsbeugung bereits vom Streit um die Mobilfunktechnologie. Auch hier decken Politiker und Behörden die schwere und fortgesetzte Körperverletzung durch Mikrowellen an der Zivilbevölkerung mit dem Pseudoargument der Legalität: Danach werden elektromagnetische Emissionen trotz manigfaltiger Gesundheitsschädigungen bei Menschen und Tieren als zulässig erachtet, solange sie unterhalb der Grenzwerte liegen. So lange sich der Kausalnachweis zwischen Schädigungsursache und –folge nicht unabweisbar führen läßt, obwohl bereits eine erdrückende Beweislast vorliegt, deckt der Staat die Lizenz zum Töten, die er für viele Milliarden an die Telekommunikationsunternehmen verkauft hat.
Aus der Tatsache, daß Ihre Kommission die Verbrechen der Täter deckt, - denn auf Unwissenheit können Sie sich nicht mehr herausreden - , erhärtet im Umkehrschluß unseren Verdacht hinsichtlich der mutmaßlichen Täterkreise. Auch halten wir die Analogie in der Verfahrensweise zwischen ziviler (Mobil)-Funk-Technologie und geheimdienstlichen und militärischen Technologien zur Überwachung und Verhaltenskontrolle nicht für zufällig. Dazu gibt uns nicht nur die Tatsache Anlass, dass auffallend viele Mobilfunkkritiker zusätzlich mit individueller Besendung „behandelt“ werden. Viele Hersteller- und Betreibergesellschaften sind in beiden Geschäftszweigen tätig. Und last not least handelt es sich bei der bereits flächendeckend installierten Sendetechnologie um eine Dual-Use-Veranstaltung, an der der Staat zu Überwachungszwecken großes Interesse hat. (vgl. z. B. http://www.matrix3000.de/Dr__Lammer/body_dr__lammer.htm).
Das Bundeskriminalamt sieht zwecks der inneren Sicherheit verantwortungsbewußt und untätig zu. http://www.findefux.de/forum/read.php4?f=84&i=505&5=497
Wir wissen Bescheid!
Mit unfreundlichen Grüßen
Ruth Gill
"Es war Spaß, Spaß und noch mal Spaß. Wo sonst könnte ein heißblütiger Amerikaner lügen, betrügen, töten und vergewaltigen, und das mit dem Segen von allerhöchster Stelle?" George H. White, CIA-Agent
Quelle: Kopp-Verlag, aktuell 49, S. 21; Ankündigungstext zu dem Buch "Deckname Artischocke. Die geheimen Menschenversuche der CIA".
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://mindcontrol.twoday.net; insbesondere unter http://mindcontrol.towday.net/stories/246745
Wenn Sie mir antworten wollen, tun Sie dies bitte per Fax, Telefon oder Brief. Man verwehrt mir nach wie vor den Zugang zum Internet und damit zu meinem E-Mail-Postfach. Diese Nachricht, wie auch die letzten, verschickt freundlicherweise Klaus Rudolph für mich; und hat es jedes Mal bitter zu büßen.
79875 Dachsberg
Tel. + Fax 07755 - 938 597
Herrn
Hartmut Büttner
PKG- und G10-Kommission des Dt. Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Elektronische Folter: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ehemalige Stasi-Mitarbeiter zur Verschrottung der Grundrechte?
Ihre Eingangsbestätigung vom 22.06.04, gezeichnet von Herrn Wolfgang Dierig
Sehr geehrter Herr Büttner,
sehr geehrte Kommissionsmitglieder,
sehr geehrter Herr Dierig,
die Eilfertigkeit, mit der Sie mir den Eingang meiner Darlegungen mit E-Mail vom 22.06.04 durch einen nachrangigen Mitarbeiter Ihrer Dienststelle bestätigen und die Weiterleitung unter dem Betreff „Waffenrecht“ an den Petitionsausschuß mitteilen lassen, veranlasst mich zu der Rückfrage, seit wann der Petitionsausschuß zuständig ist für Verbrechen, die von Geheimdiensten verübt werden.
Aus Ihrem Betreff und dem Weiterschieben an den Petitionsausschuß muss ich schlußfolgern, daß der Ausschuß das mörderische Treiben der Geheimdienste offenbar für völlig legal im Rahmen der geltenden Gesetze hält. Damit schließen Sie sich unverhohlen der Rechtsauffassung der Täter an, für die ich hier beispielhaft eine Zeitungsannonce aus den USA anführen möchte:
U.S.-amerikanisches Zeitungsinserat, Stellenangebot zur Anwendung von Foltertechnik, Quelle: http://www.raven1.net
Übersetzung:
"Karrieren als Belästiger
Einfache und lustige Art mit leichter und angenehmer Tätigkeit Geld zu verdienen. Wir bezahlen Sie, um diejenigen zu belästigen, die für eine Gefahr für die Gemeinschaft gehalten werden und die unter Beobachtung stehen. Wir halten gefährliche Rechtsbrecher so müde und unbequem, dass sie keine Bedrohung mehr darstellen und bis sich genügend Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung ergeben haben. Erfahrungen sind nicht notwendig, wir bilden Sie aus. Alle Gewerbe/Jeder Handel und Bewerber mit Fahrzeug und/oder Führerschein sind|ist willkommen. Gute Leistungen können mit einer Vollzeitbeschäftigung belohnt werden. Vollkommen sicher und 100% legal mit vollem Schutz der Gesetzesdurchführung."
Quelle: http://www.bitspring.de
Nach dieser Lesart ist (fortgesetzte und schwere) Körperverletzung so lange keine Straftat, wie sie mit einer Waffe verübt wird, die das Gesetz nicht kennt oder nicht dafür hält. Wenn Sie sich folglich auf den Standpunkt stellen, dass körperliche und psychische Folter durch elektronische Waffen an Bundesbürgern, verübt von Geheimdiensten, die Parlamentarische Kontrollkommission nicht angehen, weil diese Waffensysteme unter strenger Geheimhaltung verschwiegen werden, decken Sie diese Verbrechen und werden zu Mittätern.
Wir kennen diese sophistische Art der Rechtsbeugung bereits vom Streit um die Mobilfunktechnologie. Auch hier decken Politiker und Behörden die schwere und fortgesetzte Körperverletzung durch Mikrowellen an der Zivilbevölkerung mit dem Pseudoargument der Legalität: Danach werden elektromagnetische Emissionen trotz manigfaltiger Gesundheitsschädigungen bei Menschen und Tieren als zulässig erachtet, solange sie unterhalb der Grenzwerte liegen. So lange sich der Kausalnachweis zwischen Schädigungsursache und –folge nicht unabweisbar führen läßt, obwohl bereits eine erdrückende Beweislast vorliegt, deckt der Staat die Lizenz zum Töten, die er für viele Milliarden an die Telekommunikationsunternehmen verkauft hat.
Aus der Tatsache, daß Ihre Kommission die Verbrechen der Täter deckt, - denn auf Unwissenheit können Sie sich nicht mehr herausreden - , erhärtet im Umkehrschluß unseren Verdacht hinsichtlich der mutmaßlichen Täterkreise. Auch halten wir die Analogie in der Verfahrensweise zwischen ziviler (Mobil)-Funk-Technologie und geheimdienstlichen und militärischen Technologien zur Überwachung und Verhaltenskontrolle nicht für zufällig. Dazu gibt uns nicht nur die Tatsache Anlass, dass auffallend viele Mobilfunkkritiker zusätzlich mit individueller Besendung „behandelt“ werden. Viele Hersteller- und Betreibergesellschaften sind in beiden Geschäftszweigen tätig. Und last not least handelt es sich bei der bereits flächendeckend installierten Sendetechnologie um eine Dual-Use-Veranstaltung, an der der Staat zu Überwachungszwecken großes Interesse hat. (vgl. z. B. http://www.matrix3000.de/Dr__Lammer/body_dr__lammer.htm).
Das Bundeskriminalamt sieht zwecks der inneren Sicherheit verantwortungsbewußt und untätig zu. http://www.findefux.de/forum/read.php4?f=84&i=505&5=497
Wir wissen Bescheid!
Mit unfreundlichen Grüßen
Ruth Gill
"Es war Spaß, Spaß und noch mal Spaß. Wo sonst könnte ein heißblütiger Amerikaner lügen, betrügen, töten und vergewaltigen, und das mit dem Segen von allerhöchster Stelle?" George H. White, CIA-Agent
Quelle: Kopp-Verlag, aktuell 49, S. 21; Ankündigungstext zu dem Buch "Deckname Artischocke. Die geheimen Menschenversuche der CIA".
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://mindcontrol.twoday.net; insbesondere unter http://mindcontrol.towday.net/stories/246745
Wenn Sie mir antworten wollen, tun Sie dies bitte per Fax, Telefon oder Brief. Man verwehrt mir nach wie vor den Zugang zum Internet und damit zu meinem E-Mail-Postfach. Diese Nachricht, wie auch die letzten, verschickt freundlicherweise Klaus Rudolph für mich; und hat es jedes Mal bitter zu büßen.
Omega - 9. Jul, 23:38