12
Oct
2004

Horrorszenario durch Anwendung von Mikrowellen-Waffen

Stellen Sie sich bei Mißbrauch durch Anwendung von Mikrowellen-Waffen folgendes Horrorszenario vor:

Ein verbrecherisches Syndikat bereitet, in der Hoffnung, es lukrativ an den Staat verkaufen zu können, folgendes vor: Es entwickelt im Zusammenwirken von Technikern, Ärzten, Psychologen und Rechtsanwälten ein Instrumentarium, eine Technologie, mit der man unsichtbar, heimlich und spurlos Menschen foltern, krank machen und umbringen kann.

Voraussetzung zur Anwendung dieser Technologie ist ein genaues Ausspionieren des Opfers und seiner Umwelt. Der Stab zum Ausspionieren des Opfers und zur Überwachung ist im Syndikat vorhanden, bestens erprobt und flächendeckend im Land positioniert. Nun werden aus der Nachbarschaft des Opfers willige Mitarbeiter, natürlich gegen gutes Honorar, gewonnen, geschult und als Mikrowellen-Teststandorte eingesetzt. Da Mauern keine Hindernisse bilden, das Opfer 24 Stunden am Tag über Radar beobachtet werden kann, erfolgt eine zielgerichtete Besendung/Beschießung des Opfers rund um die Uhr.

Die erforderliche neueste Test-Technik zur Radarüberwachung und benötigte Strahlenwaffen sind vorhanden und werden innerhalb des Syndikats zur regionalen Erprobung ausgetauscht. Die Ausbildung junger computerbegeisterter Folterer, gewonnen mit hohen Erfolgsprämien und sicherem Arbeitsplatz, erfolgt an den Standorten, sichert dort den 8-Stunden-Wechsel und ist über einen Zeitraum von 10 Jahren fest abgeschlossen und auch praxiserprobt.

Sollte das Opfer von seiner Wohnung ausweichen wollen, so sind mobile Folge-Trupps, komplett ausgerüstet für Sondereinsätze, in Bereitschaft. Damit ist den Opfern kein Ausweg gegeben und die Testreihe kann rundum fortgesetzt werden.

Zum sicheren Verfolgen des Opfers und genauen Orten zur mobilen Bestrahlung wird dessen Fluchtfahrzeug mit einer Kennung versehen. Durch Implantation von „Mikrochips“ bei den Opfern (derzeit ein sehr aktuelles Thema) und mit Einsatz von GPS wird diese Aufgabe natürlich wesentlich erleichtert und auch nicht mehr auf wenige Test-Opfer beschränkt.

Die regional erforderliche Infrastruktur und Installation von Verstärkerantennnen ist bereits auf neuesten technischen Stand gebracht, Fluchtwege der Opfer sind ausgetestet und mit Gegenmaßnahmen versperrt.

Die erzielten Testergebnisse werden pro Schicht gespeichert und dann sofort zur Auswertungsstelle oder einer Kuriersammelstelle gebracht. Leider kann das Opfer nicht zum Arztbesuch beim integrierten Arzt beordert werden, dann könnte der derzeitige Krankenstand sofort festgestellt und die derzeitigen Besendungsintensität etc. entsprechend dem vorgesehenen Gesundheitszeitraum oder Lebenszeitraum des Opfers neu eingestellt werden. Dies ist jedoch mit Einführung einer „elektronsichen Krankenkarte“ (zur Zeit sehr aktuell), die die Werte in einen Großrechner speichert, wesentlich effektiver abrufbar.

Ja wofür dies alles?

Mit Einführung der Mikrowellentechnologie und der dazugehörigen Maßnahmen ist die Gesundheit und Lebenszeit eines jeden Menschen regulierbar und der demographische Faktor korrigierbar. Denn der Mißbrauch dieser MW-Technologie erfolgt heimlich, unsichtbar und ist nur schwer nachzuweisen.

Verfolgung von E-Waffen-Verbrechen übersteigt Möglichkeiten der Polizei

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597


Polizeidirektion Waldshut-Tiengen
- Führungs- und Einsatzstab -
Herrn Schmitt
Ostpreußenstr. 22

79761 Waldshut-Tiengen


Hierholz, den 25.09.08


Telefongespräch am 24.09.04


Sehr geehrter Herr Schmitt,

danke für Ihre aufschlußreichen Mitteilungen im gestrigen Telefongespräch. Ihre Auskunft, vom LKA Baden-Württemberg hätten Sie die Weisung erhalten, die Verfolgung von E-Waffen-Verbrechen übersteige die Möglichkeiten der Polizei, heißt doch im Klartext, daß hier – unter der Prämisse vom Gewaltmonopol des Staates – eine Kompetenzabgrenzung zwischen den Geheimdiensten und der Polizei stattgefunden hat. Das bestätigt unsere Vermutungen, daß es nach der anfänglich kritisch beobachtenden Haltung des BKA nunmehr ein Stillhalteabkommen zwischen den Täterkreisen der E-Waffen-Mafia und den oberen Polizeibehörden gibt.

Ein Indiz dafür ist Ihre Weigerung, mit Standard-Methoden im Umfeld der angeworbenen Handlanger vor Ort zu ermitteln und deren Verbindungen zu den Hintermännern und Auftraggebern zurück zu verfolgen. Das tut die Polizei bei anderen Arten organisierter Kriminalität auch, wie Sie mir ausdrücklich bestätigt haben. Wenn Sie das im vorliegenden Fall nicht tun wollen, so liegt das nicht daran, daß es Ihre Möglichkeiten übersteigt, sondern daß Sie es nicht wollen oder dürfen.

Wie ich Ihnen bereits am Telefon gesagt habe, gibt es aktuell eine Buchveröffentlichung von Jürgen Roth mit dem Titel „Ermitteln verboten“ , in der er dokumentiert, daß mit solchen Ermittlungsverboten, die auf Stillhalteabkommen zwischen Verbrechersyndikaten und den oberen Regierungsbehörden beruhen, der Sumpf von organisierter Kriminalität, Geheimdiensten und Co. landesweit geschützt wird.

So weit ist es wieder in Deutschland, daß die Polizei die Täter, und nicht die Opfer schützt!

Gemäß Ihrem Wunsch habe ich Ihnen nochmals alle wesentlichen Dokumente zusammen gestellt, die ich bei der Polizei vorgelegt habe; einige sind neu dabei. Die Unterlagen sind zum Verbleib in Ihrem Hause bestimmt.

Es möge keiner behaupten, er habe es nicht gewußt!


Mit freundlichen Grüßen

Elektronischer- und sonstiger Geheimdienstterror in Deutschland

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597


Bundesministerium des Inneren
Herrn Dr. Frank
Alt-Moabit 101 D

10559 Berlin


Hierholz, den 01.10.04

Elektronischer- und sonstiger Geheimdienstterror in Deutschland


Sehr geehrter Herr Dr. Frank,

ergänzend zum heutigen Telefongespräch und in Vorbereitung der vereinbarten Fortsetzung am Donnerstag nächster Woche möchte ich Ihnen beigefügt exemplarisch drei Stellungnahmen von sachkundigen Personen des öffentlichen Lebens zur Kenntnis geben, die Ihnen vielleicht bei der Bewertung meiner Aussagen helfen können:

[Es folgen 3 Referenzen, die aus Gründen der Diskretion in der veröffentlichten Version dieses Schreibens entfernt wurden.]

Was die in Frage kommenden Waffensysteme angeht, möchte ich beispielhaft auf eine Selbstdarstellungs-Broschüre des Diehl-Konzerns verweisen, in der dieser sich rühmt, „hochwirksame Störsignalsysteme für Anwendungen im Bereich Personen- und Objektschutz“ (Diehl VA Systeme, S. 7) zu verkaufen. Meinen Erkenntnissen nach handelt es sich u. a. um derartige Waffensysteme, um eine Technologie, mit der mutmaßlich z. B. auch Haarp arbeitet, nicht um HPM-Waffen, auf die sich die Negativaussage des BKA ausschließlich bezieht.

Bitte lesen Sie vor unserem Telefongespräch die zwei Artikel von mir – beide stehen unter http://mindcontrol.twoday.net im Internet

- Womit werden wir bestrahlt (Stand Feb. 03)

- Elektronische Folter: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ehemalige Stasi-Mitarbeiter zur Verschrottung der Grundrechte? (Stand März 04)

sowie

- Michael A. Persinger: On the Possibility of Directly Accessing Every Human Brain by Electromagnetic Induction of Fundamental Algorithms. In: Perceptual and Motor Skills, 1995, 80, S. 791-799.

Prof. Persinger ist einer der weltweit führenden Wissenschaftler in der einschlägigen Grundlagenforschung. Er mahnt darin dringend eine breite öffentliche Diskussion über die vorhandenen Möglichkeiten zur Bewußtseins- und Verhaltenskontrolle an, weil er nur so eine Chance zur demokratischen Kontrolle dieser Monster-Technologie sieht.
http://mindcontrol.twoday.net/stories/190663/

- John St. Clair Akweis Klageschrift an den Gerichtshof in Washington. Er war Mitarbeiter der NSA und gehörte bis in die achziger Jahre einer Abteilung in Ft. Mead an, deren Aufgabe die Überwachung und Bewußtseinskontrolle der Bevölkerung war. Selbst zum Opfer dieser Verfolgung geworden, reichte er Klage bei Gerichtshof in Washington ein. Knapp und präzise beschreibt er in seiner 8-seitigen Klageschrift gegen die NSA die Organisationsstruktur, technische Ausstattung und Zielsetzungen dieser Einheit zum damaligen Zeitpunkt.
http://mindcontrol.twoday.net/stories/192522

- die Gesetzesvorlage für das russische Gesetz zum Verbot von Psytronic-Generatoren http://mindcontrol.twoday.net/stories/294711

Damit wir das Gespräch auf der Grundlage von Sachkenntnis fortsetzen können, statt uns über Allgemeinplätze à la ‚Verschwörungstheorien’ oder ‚Mikrowellenwaffen’ zu streiten, die irreführender Weise von BKA, Dr. Munzert und ähnlichen Interessenvertretern in die Welt gesetzt werden.

Diese treiben, genauso wie die Täter, ihr Spiel damit, daß es nur sehr wenige Menschen gibt, die die physikalischen und technischen Voraussetzungen halbwegs begriffen haben, nach denen die fraglichen Waffensysteme arbeiten. Ggf. kann ich Ihnen auch gerne, wenn das hilfreich ist, den Kontakt zu einem Betroffenen [mit erwiesener technischer Fachkompetenz; Änderung im veröffentlichten Text] vermitteln,; d. h. für den Fall, daß Sie an meinen Aussagen wegen mangelnder technischer Qualifikation zweifeln sollten.

Abschließend möchte ich Sie auf das Buch von Jürgen Roth „Ermitteln verboten“, Frankfurt 2004, hinweisen. Seit dem Erscheinen wissen die Opfer des elektronischen Terrors, daß es nicht nur ihnen so ergeht, sondern daß Polizei und Justiz insgesamt den Kampf gegen die organisierte Kriminalität aufgegeben haben bzw. diese aus politischen Gründen nicht mehr verfolgen dürfen. Wenn Herr Schily, Herr Körper & Co. da noch vom Rechtsstaat reden, den es zu verteidigen gelte, dann ist das grotesk.

Im Ausland wird bereits über das Stasi-Syndrom in Deutschland gewitzelt, aber im Innenministerium weiß man von nichts!

Wenn die Mitarbeiter im Innenministerium bei Tausenden von eingehenden Briefen nicht mehr erkennen können, was wichtig ist, dann sind sie entweder unfähig oder sie arbeiten nach der Rumpelstilzchen-Methode: „Wie gut, wie gut, daß keiner weiß ...“

Mit freundlichen Grüßen

Ermittlungen zum Waffenrecht

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597


Herrn
Hartmut Büttner
PKG- und G10-Kommission des Dt. Bundestags
11011 Berlin

Fax 030 – 227 – 30 057


Hierholz, den 05.09.04


„Ermittlungen zum Waffenrecht“

Sehr geehrter Herr Büttner,
sehr geehrte Kommissionsmitglieder,
sehr geehrter Herr Dierig,

Ihre Wasserstandsmeldung vom 01.09.04 mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.06.04, für die Herr Wolfgang Dierig verantwortlich gezeichnet hat, läßt erneut einige Fragen aufkommen, über die ich Sie und alle Menschen unterrichten möchte, die wissen wollen, wie die Parlamentarische Kontrollkommission zum Überwachungs- und Kontroll-Terror steht, den viele Bürger dieses Landes erleiden.

1. Es ist kaum zu glauben, daß Sie sich zu diesem Schreiben 1 Tag vor Erhalt meines Briefs an den Parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium, Herrn Körper, durchgerungen haben. Was hat Sie denn zu diesem Hinhaltemanöver veranlaßt, wenn nicht mein Rundschreiben?

2. Von brennendem Interesse ist außerdem, ob nunmehr die PKK eigene „Ermittlungen“ anstellt, oder ob sie dies nach wie vor dem Petitionsausschuß, d. h. dem Papierkorbunternehmen des Deutschen Bundestags, überläßt.

3. Wir rätseln immer noch an der Frage herum, wieso die PKK sich nicht, wenn überhaupt, für die Verletzung der grundgesetzlich garantierten Grund- und Menschenrechte interessiert, sondern das Waffenrecht bemüht. Denn selbst wenn man das Grundgesetz für Makulatur hält, gibt das Strafgesetzbuch ausreichend Handhabe, gegen den Terror im Land vorzugehen – so man will. Z. B. der § 325a StGB; darin heißt es:

§ 325a StGB
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

(2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten, die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörenden Tieren oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
1. in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,
2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Danach kann man nur fragen: Why, by the hell, are these gangsters not in jail? 1)

Also müssen wir annehmen, daß die eifrigen Ermittlungen, auf die Sie hinweisen, einzig und allein dem Zweck dienen, juristische Finten im Waffenrecht zu finden, mit denen sich die geltenden Gesetze unterlaufen lassen, um den Multi-Stalking-Terror der Geheim- und Sicherheitsdienste zu „legalisieren“.

Beim Bundeskriminalamt verzeichnen wir im übrigen die gleiche Hinhaltetaktik. Das zeigt uns, daß die verantwortlichen Institutionen offenbar begriffen haben, daß sie mit ihrer bisherigen Taktik des pauschalen Abstreitens nur noch unglaubwürdig sind. Nun versuchen sie offenbar Zeit zu gewinnen, um neue Stategien der Verleugnung zu backen.

Für weitere zweckdienliche Vorab-Hinweise, die Anhaltspunkte zur Beantwortung unserer oben ausgeführten Fragen liefern könnten, wären wir Ihnen dankbar.

Es grüßt


1) zit. nach Ottmar Wassermann: Fälschung und Korruption in der Wissenschaft, S. 248; in: Antje Bultmann et al.: Käufliche Wissenschaft, München 1994

Menschenrechtsverletzungen gibt es überall auf der Welt

Drei Affen ...

Menschenrechtsverletzungen gibt es nur im Ausland –überall auf der Welt!

Im Telefongespräch am 07.10.04 teilte mir Herr Dr. Frank , Experte für Polizeirecht im Bundesministerium des Inneren, lapidar mit, er habe meinen Brief vom 01.10.04 erhalten und ich hätte ihn nicht überzeugt. Ich fragte ihn nach der inhaltlichen Begründung dieser formalen Feststellung. Er verwies auf die mit Schreiben vom 20.08.04 mitgeteilte Auffassung des BMI, nach der man sich dort auf die Auskunft des BKAs verläßt, daß „keine Erkenntnisse über den Einsatz von ‚Mikrowellenwaffen/elektronischen Waffen’ bei kriminellen Handlungen“ vorlägen. Diese Negativ-Auskunft umfasse ausdrücklich alle Varianten elektronischer Waffen.

Das BMI sehe keine Veranlassung, die Zuverlässigkeit dieser Auskunft anzuzweifeln und sich eigene Sachkenntnis zu diesem Problemfeld anzueignen.

Ich machte ihn auf die historische Verantwortung aufmerksam, die das BMI inklusive seiner Person damit auf sich lädt, bzw. der es/er sich entzieht, indem ich die Parallelität zu den Verhältnissen im Dritten Reich aufgezeigt habe. Exemplarisch für die damaligen Progrome wies ich auf Joseph Goebbels Initiierung der Reichskristallnacht hin, in der dieser SA und SS gegen die Juden hetzte und gleichzeitig schriftlich Anweisung an alle Polizeidienststellen gab nicht einzugreifen.

Herr Dr. Frank verschanzte sich weiter hinter der Schutzbehauptung, daß dem BKA keinerlei Erkenntnisse über den Einsatz elektronischer Waffen in Deutschland vorlägen. Er war auch nicht zu einer nochmaligen schriftlichen Stellungnahme diesen Inhalts bereit. Das Schreiben vom 20.08.04, unterzeichnet vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMI, Herrn Fritz-Rudolf Körper, sei alles, was das Ministerium dazu zu sagen habe.


Kommentar

Das Kommuniqué von Herrn Dr. Frank im Namen des BMI klang nicht danach, daß er von der Richtigkeit seiner Aussage überzeugt war, sondern danach, daß er sich schnellstmöglich mit geringem Aufwand aus der Affaire ziehen wollte, ohne sich Gedanken über die Dimensionen zu machen, um die es geht. Jetzt wissen wir zwar immer noch nicht, wer der Auftraggeber dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, aber wir haben Gewißheit darüber, daß das BKA mit seiner Desinformation die Machenschaften der ausführenden Geheimdienste und ihrer angeworbenen Handlanger vorsätzlich und wissentlich deckt, und daß sich alle anderen maßgeblichen deutschen Behörden hinter der Behauptung des BKA verschanzen. Außerdem zeigt es, daß das Syndikat der E-Waffen-Gangster die verantwortlichen Bundesbehörden bereits voll unter seiner Kontrolle hat. Interessant wäre allerdings, woher das BKA seine Erkenntnisse bezieht. Wahrscheinlich hat es bei den Tätern nachgefragt ...


Halten wir fest:

1. Wenn mit Verweis auf die pauschale Negativ-Auskunft des BKA alle Fragen, Einwände und Argumente aus meinen Briefen vom 7. Juli und vom 24. August 2004 an Herrn Körper und vom 1. Oktober 2004 an Herrn Dr. Frank vom Tisch gewischt werden, man nicht einmal bereit ist, das schriftlich zu erklären, daß man keine plausiblen Antworten geben kann bzw. will, dann ist das auch eine Antwort!

2. Im ganzen BMI gibt es nicht einen Menschen, der in der Problematik des E-Waffen-Terrors sachkundig ist. Das BMI sieht auch keine Notwendigkeit, sich eine eigene Sachkenntnis zu erwerben.

3. Vielmehr verschanzt es sich hinter einer pauschalen Negativ-Aussage des BKA, zu der sich dieses ebenfalls allen Fragen entzieht.

Dabei ist unter den Opfern nicht ein Fall bekannt, bei dem Polizeibehörden zweckdienliche eigene Ermittlungen angestellt hätten. Vielmehr übersteigen nach Auskunft des LKA Stuttgart die E-Waffen-Verbrechen die Möglichkeiten der Polizei.

Wenn man die Augen verschließt, dann sieht man nichts. Dann ist es nicht einmal gelogen, wenn man behauptet, nichts zu sehen ...

4. Die Parlamentarische Kontrollkommission für die Geheimdienste entzieht sich mit Verweis auf ihre Geheimhaltungspflicht ebenfalls ihren grundgesetzlichen Pflichten, indem sie schwerste und fortdauernde Verletzungen der Grund- und Menschenrechte umetikettiert auf „Waffenrecht“ an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags verschiebt.

5. Alle zuständigen obersten Instanzen – PKK, BKA, BMI – sind informiert. Ihnen wurde umfangreiches Material vorgelegt. Nach Prüfung haben sich die Verantwortungsträger einhellig auf vorsätzliches ‚plausibles’ Abstreiten verlegt. Damit machen sie sich mitschuldig an den massenhaften und fortwährenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Grund- und Menschenrechtsverletzungen durch die Geheimdienste in Deutschland.

6. So wiederholt sich die politische Konstellation, die im Dritten Reich die Judenprogrome ermöglicht hat. Zu Beginn des 21. Jhrds. haben wir es allerdings mit einer globalen postmodernen High-Tech-Variante des Faschismus zu tun. Der ‚Kampf gegen den Terrorismus’ ist nichts anderes als eine Verschleierungsformel für den Terror der Grauen Herren gegen Bürger, die ein bißchen zu demokratisch sind.


Quintessenz
Das BKA sieht bei den Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen mit E-Waffen verantwortungsbewußt und untätig zu und behauptet, nichts zu sehen. Deshalb meinen alle anderen Verantwortungsträger, nicht selbst hinsehen zu müssen. Die PKK schweigt mit Berufung auf ihre Geheimhaltungspflicht über das, was sie sieht, und verschiebt die Verantwortung für ihr Aussitzen an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags, dessen Shredder zuverlässig arbeitet.

Damit ist Deutschland endgültig vom Rechts- zum Folterstaat geworden!

Ruth Gill

Die o. g. Schriftwechsel mit BKA, BMI und PKK stehen unter http://mindcontrol.twoday.net im Internet.

Materialschäden

Materialschäden

Viele Besendungsopfer berichten, daß sie in Ihrer Umgebung manigfache sonderbare Materialveränderungen beobachten. Der Ursache-Wirkungszusammenhang ist nicht zweifelsfrei nachweisbar, es gibt aber bei allen gezeigten Beispielen keine andere plausible Erklärung. Vergleichbare Materialschäden durch Mikrowellen-Einstrahlung sind sehr wohl bekannt; z. B. Zerstörungen von Bausubstanz durch Mobilfunksender.

Die nachfolgenden Beispiele zeigen

1. Bild: Wulstbildung an einer Badewannenmatte:
http://tinyurl.com/6agt5

2. Bild: Glasurschäden an einer Badewanne:
http://tinyurl.com/5r38n

3. Bild: „Einschußlöcher“ im Putz einer Hauswand, die in Richtung zum Sender liegt:
http://tinyurl.com/5bjo7

4. Bild 4 – 6: Auf Rolläden und Jalousien wird bevorzugt „geschossen“:
http://tinyurl.com/57vcb
http://tinyurl.com/3sbss
http://tinyurl.com/5vlnz
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