12
Oct
2004

Verfolgung von E-Waffen-Verbrechen übersteigt Möglichkeiten der Polizei

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597


Polizeidirektion Waldshut-Tiengen
- Führungs- und Einsatzstab -
Herrn Schmitt
Ostpreußenstr. 22

79761 Waldshut-Tiengen


Hierholz, den 25.09.08


Telefongespräch am 24.09.04


Sehr geehrter Herr Schmitt,

danke für Ihre aufschlußreichen Mitteilungen im gestrigen Telefongespräch. Ihre Auskunft, vom LKA Baden-Württemberg hätten Sie die Weisung erhalten, die Verfolgung von E-Waffen-Verbrechen übersteige die Möglichkeiten der Polizei, heißt doch im Klartext, daß hier – unter der Prämisse vom Gewaltmonopol des Staates – eine Kompetenzabgrenzung zwischen den Geheimdiensten und der Polizei stattgefunden hat. Das bestätigt unsere Vermutungen, daß es nach der anfänglich kritisch beobachtenden Haltung des BKA nunmehr ein Stillhalteabkommen zwischen den Täterkreisen der E-Waffen-Mafia und den oberen Polizeibehörden gibt.

Ein Indiz dafür ist Ihre Weigerung, mit Standard-Methoden im Umfeld der angeworbenen Handlanger vor Ort zu ermitteln und deren Verbindungen zu den Hintermännern und Auftraggebern zurück zu verfolgen. Das tut die Polizei bei anderen Arten organisierter Kriminalität auch, wie Sie mir ausdrücklich bestätigt haben. Wenn Sie das im vorliegenden Fall nicht tun wollen, so liegt das nicht daran, daß es Ihre Möglichkeiten übersteigt, sondern daß Sie es nicht wollen oder dürfen.

Wie ich Ihnen bereits am Telefon gesagt habe, gibt es aktuell eine Buchveröffentlichung von Jürgen Roth mit dem Titel „Ermitteln verboten“ , in der er dokumentiert, daß mit solchen Ermittlungsverboten, die auf Stillhalteabkommen zwischen Verbrechersyndikaten und den oberen Regierungsbehörden beruhen, der Sumpf von organisierter Kriminalität, Geheimdiensten und Co. landesweit geschützt wird.

So weit ist es wieder in Deutschland, daß die Polizei die Täter, und nicht die Opfer schützt!

Gemäß Ihrem Wunsch habe ich Ihnen nochmals alle wesentlichen Dokumente zusammen gestellt, die ich bei der Polizei vorgelegt habe; einige sind neu dabei. Die Unterlagen sind zum Verbleib in Ihrem Hause bestimmt.

Es möge keiner behaupten, er habe es nicht gewußt!


Mit freundlichen Grüßen
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