3
Sep
2004

Vogelfrei?

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597

Polizeidirektion
Ostpreussenstr. 22

79761 Waldshut-Tiengen

Vogelfrei?
Beschwerde wegen Untätigkeit

Vorgeschichte:

Seit Sommeranfang 2000 werde ich offen mit elektronischen Waffen drangsaliert und verfolgt. Man hat mich damit aus 2 Wohnungen vertrieben; eine davon war eine Eigentumswohnung, die ich nur noch mit hohem Verlust verkaufen konnte. Ich selbst werde seit dem massiv und ununterbrochen körperlich und psychisch mit diesen Technologien gequält.

Die örtliche Polizei, die ich wiederholt um Hilfe bat, konnte oder wollte mir nicht helfen. Meine Strafanzeigen wurden ausnahmslos von den zuständigen Staatsanwaltschaften Konstanz, Ravensburg und Waldshut eingestellt.

Gegenstand meiner Beschwerde:

Nachdem ich im Frühjahr 2003 in Hierholz eine neue Wohnung gefunden hatte, habe ich beim Polizeirevier in St. Blasien vorgesprochen, um dort über meine Situation zu informieren. Der Beamte, Herr Biehler, mit dem ich sprach, schien die Sachlage recht gut zu erfassen. Er stellte in Aussicht, daß er und seine Kollegen versuchen würden, mir so gut zu helfen, wie es mit polizeilichen Mitteln in Anbetracht der Umstände möglich wäre.

Anfang diesen Jahres eskalierte der Hackerkrieg, den man gegen meinen Computer führte, derart, daß man mir die Software-Module, die für den Internetzugang und den Austausch von E-Mails und deren Reinstallation notwendig sind, endgültig abschoss. Wegen der Machenschaften auf meinem Computer habe ich insgesamt zwei Strafanzeigen erstattet – eine, um den Eigner einer IP-Adresse und eine Telefonnummer ausfindig zu machen, die ich als Eintrag in der Registry-Datei gefunden hatte, und die zweite wegen Computer-Sabotage. In einer umfangreichen Dokumentation zur Strafanzeige habe ich den gesamten Umfang der Machenschaften, mit denen man mich traktiert, dargelegt und mit Nachweisen unterlegt.

Herr Biehler und Herr Zimmermann vom Polizeirevier in St. Blasien nahmen auch meine Computer vor Ort und meine Wohnung in Augenschein, um sich ein umfassendes Bild von der Sachlage zu machen. Herr Zimmermann stellte dann auch fest, daß das Betriebssystem auf dem einen Computer „völlig zerschossen“ sei.

Wir trafen die Vereinbarung, daß ich beide Rechner von einer dritten sachkundigen Person fehlerfrei neu installieren lasse. Wenn es dann wieder zu Problemen kommen würde, sollte ich davon absehen, die Ursache selbst zu beheben, und mich bei Herrn Zimmermann melden. Er wollte sich die Sache dann ansehen. Auf diese Weise sollte die Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß ich die Störungen selbst verursacht hätte.

Für € 75,- ließ ich von Herrn L. M. in Waldshut die Festplatten meiner Rechner komplett löschen, was, wie Sie seiner in Kopie beigefügten Bescheinigung entnehmen können, nicht so einfach war.

Für die Probleme, die auch nach seiner Neuinstallation auftraten, hatte er keine Erklärung, mußte aber einräumen, daß sie z. T. auch schon bei ihm aufgetreten waren. Für weitere Hilfe stand er dann aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

Also machte ich mich notgedrungen selbst an die Problemlösung. Als dann beide Rechner endlich so weit ordnungsgemäß liefen, ließ ich die Installationen im Computerladen H. in Waldshut überprüfen. Der Inhaber bestätigte mir, daß sie einwandfrei seien.

Als ich mich danach von zu Hause ins Internet einzuwählen versuchte, gelang es zwar wiederholt, die Verbindung zum Provider herzustellen; sie wird auch problemlos gehalten. Sobald ich aber von Freenet aus auf eine anderen Server im Internet zuzugreifen versuche, wird der Verbindungsaufbau regelmäßig auf halben Weg abgebrochen. Das ist m. E. nicht mehr mit Fehlern auf meinem Rechner zu erklären, sondern auf eine Intervention im Netz zurück zu führen.

Vereinbarungsgemäß rief ich Herrn Zimmermann an, der mir kurz angebunden erklärte, daß ihn das nichts anginge. Das sei Sache der Telekom oder Anderer. Ansonsten hielte er meine Computerprobleme für selbst verursacht.

Eine Anfrage bei Freenet wegen der möglichen Ursache blieb ohne Antwort.

Die G10-Kommission des Deutschen Bundestags beschied mir, daß keine legalen Beschränkungen eines deutschen Geheimdienstes gegen mich vorlägen.

Zwischenzeitlich hatte ich noch ein Gespräch mit Herrn Biehler im Polzeirevier von St. Blasien geführt, in dem ich meine Vermutungen hinsichtlich der mutmaßlichen Täter präzisieren wollte. Ich mußte aber erleben, daß er mich ebenfalls in einer Weise abfertigte, die besagte, daß meine Probleme zum Arzt, und nicht zur Polizei gehörten. Eine Bescheinigung über objektivierbare Sachverhalte auf meinen Computern, die auf Fremdeinwirkung schließen ließen, könnten ihm eine Handhabe für weitere Ermittlungen geben. Ohne substanziellen Anfangsverdacht sei er nicht befugt, meinen Hinweisen nachzugehen. Ich legte ihm das Rundschreiben der Interessengemeinschaft an alle Polizeidienststellen, Richter und Staatsanwaltschaften vom April 2004 vor, was er als „sehr interessant“ bezeichnete.

Als ich dann am 23.07.04 erneut eine Strafanzeige auf dem Polizeirevier in St. Blasien erstatten wollte, weigerte sich der Beamte, Herr Heiß, den fertigen Text entgegen zu nehmen. Nach unwilliger Inaugenscheinnahme der Beschädigungen an meinem Auto erklärte er mir: „Das ist doch nichts!“ Ich fragte ihn, ob er diese Schäden für selbst verursacht halte; er verneinte und gab mir zu verstehen, daß er und seine Kollegen der Meinung seien, daß man mich mit diesen Mobbing-Methoden in die Psychiatrie zu bringen versuche. Meine Frage nach eigenem Unterbringungsbedarf der Polizei verneinte er.

Was in aller Welt muß eigentlich erst passieren, bis ein Bürger / eine Bürgerin dieses Landes Anspruch darauf hat, daß die Polizei zu seinem Schutz tätig wird? Daß man wiederholt versucht hat, mir einen schweren Autounfall zu besorgen, sei hier nur am Rande erwähnt, weil ich die Manipulationen, mit denen das gemacht wird, nicht beweisen kann. (Durch funktechnische Einwirkung auf die elektrische Steuerung wird der Motor abgeschaltet, so daß die Servobremse versagt.)

Die Methode, jeden Einzelvorfall isoliert vom Gesamtzusammenhang als Bagatelle abzutun, kann doch nur das Ziel verfolgen, sich raus halten zu können, um sich nicht mit den Geheimdiensten ins Gehege zu kommen, die mutmaßlich die Drahtzieher des Terrors sind. Diese haben damit freie Bahn für alle Straftaten im Rechtsstaat: fortwährende und schwere Körperverletzung, Verletzung des Rechtes auf Schutz der Wohnung und des Eigentums, des Post- und Fernmeldegeheimnisses, Datenschutzes, der Informationsfreiheit usw. Für all dieses gibt es, wenn überhaupt, nur einen Grund – daß ich umweltkrank bin und den Mund nicht halte.

Ist es bereits wieder so weit in diesem Staat, daß Menschen, die ihre Meinung frei und offen äußern, schutzlos verfolgt werden dürfen? Zum Beleg dafür, daß diese Interpretation nicht meiner „paranoiden Wahrnehmung“ entspringt, sondern von anderen demokratischen denkenden Menschen genauso gesehen wird, füge ich eine Kopie des Artikels bei, der in Matrix3000, Heft 22, vom Juli/August 2004 erschienen ist, sowie der Fax-Nachricht von Herrn Dr. Peter Rothdach vom 14.07.04 in Kopie bei. Aus dem beigefügten Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.01 geht hervor, daß bereits Belästigung ein ausreichender Tatbestand für einen Rechtsschutzanspruch ist.

Ich bitte um Überprüfung und Ihre Stellungnahme sowie geeignete dienstliche Anweisungen an das zuständige Revier, mit denen meiner Beschwerde abgeholfen werden kann. Ich sehe davon ab, alle Dokumente, die ich bereits dem Polizeirevier in St. Blasien vorgelegt habe und die sich dort befinden müßten, nochmals beizufügen. Bitte fordern Sie dort meine Akte zur vollständigen Beurteilung der Sachlage an. Sie finden die Dokumente zum Teil auch im Internet unter http://mindcontrol.twoday.net, sowie weiteres Material zum Thema. Hinweisen möchte ich Sie außerdem auf die deutschen Hompages http://www.mikrowellenterror.de und http://www.totalitaer.de .

Ich behalte mir vor, diese Beschwerde ggf. auch beim Bundesinnenministerium vorzulegen.

Hierholz, den 26.07.04


Anlagen: Strafanzeige vom 23.07.04
Kurzfassung und Übersicht zu den Zusammenhängen und Hintergründen
Matrix3000-Artikel über Strahlen-Folter
Fax-Nachricht von Dr. Rothdach
Bescheid der G10-Kommission
Telefonstörungsprotokoll unter:
http://tinyurl.com/4dyf3
„Carriers in Harressment“
Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.01
Info-Blatt zur Rechtslage



Nachricht von der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen, dass der Anzeigenvorgang der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vorgelegt wurde:
http://tinyurl.com/4qal7
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