3
Sep
2004

Stellungnahme des Bundesverwaltungsamtes zu HPM-Waffen

EMF - Stellungnahme des Bundesverwaltungsamtes zu HPM-Waffen

“Zunehmende Aufmerksamkeit ist den sogenannten HPM-Quellen (HPM-Waffen) zu widmen (HPM: High Power Microwave), deren Bedeutung und Entwicklung relativ jung sind, wie die einschlägigen Veröffentlichungen belegen. Oftmals wird auch das Kürzel HPEM (HPEM: High Power Elektromagnetics) verwendet. Es handelt sich hierbei um leistungsstarke elektromagnetische Strahlung emittierende Quellen, die im Gegensatz zum NEMP [Nuklearer Elektro Magnetischer Puls] über eine relativ kurze Reichweite verfügen und ein definiert begrenztes Gebiet beaufschlagen können.

Von den HPM-Quellen, deren Frequenz- und Amplitudenbereiche durch die bekannten anderen Quellen nicht abgedeckt werden, geht eine zunehmende Gefährdung elektronischer Systeme u.a. ziviler Einrichtungen aus. Diese pulsförmigen Felder werden von speziellen Antennen abgestrahlt. Direkt vor den Antennen existieren extrem hohe Feldstärken, wobei die maximale elektrische Feldstärke durch die Durchschlagsfeldstärke in Luft begrenzt wird. HPM-Waffen können im Gegensatz zu NEMP-Waffen relativ einfach und ohne aufwendige Kosten von Zivilpersonen aus handelsüblichen Komponenten gefertigt und zu Sabotage- und Erpressungszwecken eingesetzt werden. Es wird in diesem Zusammenhang bereits von “Elektromagnetischem Terrorismus” gesprochen, der zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung führen kann. Im militärischen Bereich ist die Einsatzfähigkeit ähnlicher Waffen bereits hergestellt.

Beiden Kategorien von Waffen ist eine leichte Verbringbarkeit sowie eine geringe Eskalationsstufe im Konfliktfall gemeinsam, so dass die Experten in Zukunft von einem vermehrten Einsatz ausgehen. Da, wie bereits erwähnt, die Gefährdung elektronischer Einrichtungen durch HPM seit Kurzem intensiver diskutiert wird, findet man diese Thematik neuerdings (seit ca. 2 Jahren) auch in speziellen Fachsitzungen auf nationalen und internationalen Symposien.”

Quelle: Zivilschutzforschung. Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren. Bericht über mögliche Gefahren für die Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall, S. 40 Bd. 48. Herausgeber: Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle Zi-vilschutz - Bonn, Okt. 2001. Die Broschüre kann unter Tel. 01888 - 358 - 0, Fax 01888 - 358 – 5803 kostenlos bestellt werden.
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