3
Sep
2004

Stasi-Vergangenheitsbewältigung

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597

Hierholz, den 03.08.04

Sendebeiträge der ARD vom 21., 22. und 28.07.04, jeweils um 23.00 Uhr, zur Stasi-Vergangenheitsbewältigung


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse habe ich Ihre Dokumentationen gesehen. Diese Beiträge sind für mich sehr informativ, weil ich mich bis vor einigen Monaten nur wenig um diesen Teil der deutschen Zeitgeschichte gekümmert habe.

Seit ich aber vermuten muß, daß diese Typen weiter in Deutschland tätig sind, was der Presse bislang entweder nicht bekannt ist oder von ihr wissentlich verschwiegen wird, sind für mich Aufarbeitungen wie die Ihrige eine hilfreiche Informationsquelle, mit wem wir es heute zu tun haben.

Unter diesem Gesichtspunkt empfand ich Ihre Dokumentationen allerdings als ideologisch und verschleiernd, weil sie das Stasi-Erbe als überwundene Vergangenheit vorgeführt haben, ich nehme aber zunächst einmal zu Ihren Gunsten an, daß Sie von den aktuellen Umtrieben dieser Leute nichts wissen.

Deshalb füge ich eine einseitige Kurzinformation zu dem Thema bei, das mich und viele andere Bundesbürger –ca. 180 sind namentlich bekannt - aktuell ganz persönlich existenziell betrifft.

Bitte leiten Sie diese Nachricht an die zuständigen Redakteure weiter. Diese bitte ich um eine Eingangsbestätigigung, da ständig Briefe und Fax-Nachrichten in dieser Sache verschwunden werden.

Weitere Informationen zur Sache finden Sie unter http://mindcontrol.twoday.net/

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch darüber in absehbarer Zeit berichten könnten. Ich kann Ihnen meine tätige Mithilfe, und die von anderen Opfern des Terrors, zusichern und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


http://www.stop-torture.de/folterwirkt-klein.jpg

Stellungnahme des Bundesverwaltungsamtes zu HPM-Waffen

EMF - Stellungnahme des Bundesverwaltungsamtes zu HPM-Waffen

“Zunehmende Aufmerksamkeit ist den sogenannten HPM-Quellen (HPM-Waffen) zu widmen (HPM: High Power Microwave), deren Bedeutung und Entwicklung relativ jung sind, wie die einschlägigen Veröffentlichungen belegen. Oftmals wird auch das Kürzel HPEM (HPEM: High Power Elektromagnetics) verwendet. Es handelt sich hierbei um leistungsstarke elektromagnetische Strahlung emittierende Quellen, die im Gegensatz zum NEMP [Nuklearer Elektro Magnetischer Puls] über eine relativ kurze Reichweite verfügen und ein definiert begrenztes Gebiet beaufschlagen können.

Von den HPM-Quellen, deren Frequenz- und Amplitudenbereiche durch die bekannten anderen Quellen nicht abgedeckt werden, geht eine zunehmende Gefährdung elektronischer Systeme u.a. ziviler Einrichtungen aus. Diese pulsförmigen Felder werden von speziellen Antennen abgestrahlt. Direkt vor den Antennen existieren extrem hohe Feldstärken, wobei die maximale elektrische Feldstärke durch die Durchschlagsfeldstärke in Luft begrenzt wird. HPM-Waffen können im Gegensatz zu NEMP-Waffen relativ einfach und ohne aufwendige Kosten von Zivilpersonen aus handelsüblichen Komponenten gefertigt und zu Sabotage- und Erpressungszwecken eingesetzt werden. Es wird in diesem Zusammenhang bereits von “Elektromagnetischem Terrorismus” gesprochen, der zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung führen kann. Im militärischen Bereich ist die Einsatzfähigkeit ähnlicher Waffen bereits hergestellt.

Beiden Kategorien von Waffen ist eine leichte Verbringbarkeit sowie eine geringe Eskalationsstufe im Konfliktfall gemeinsam, so dass die Experten in Zukunft von einem vermehrten Einsatz ausgehen. Da, wie bereits erwähnt, die Gefährdung elektronischer Einrichtungen durch HPM seit Kurzem intensiver diskutiert wird, findet man diese Thematik neuerdings (seit ca. 2 Jahren) auch in speziellen Fachsitzungen auf nationalen und internationalen Symposien.”

Quelle: Zivilschutzforschung. Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren. Bericht über mögliche Gefahren für die Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall, S. 40 Bd. 48. Herausgeber: Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle Zi-vilschutz - Bonn, Okt. 2001. Die Broschüre kann unter Tel. 01888 - 358 - 0, Fax 01888 - 358 – 5803 kostenlos bestellt werden.

Strahlenkanone statt Verfolgungsjagd

Waffen

Strahlenkanone statt Verfolgungsjagd

Eine elegante Technik, davonbrausende Autos zu stoppen, entwickelt der Physiker David Giri von der kalifornischen Firma Pro-Tech. In Versuchen an Pkw hat er herausgefunden: Mikrowellen hoher Intensität setzen die Bordelektronik außer Gefecht.

„Das Signal trifft die Benzinleitung, und das Auto bliebt stehen“, sagt Giri, 58, der seine Arbeit vorige Woche auf einem Kongreß in Magdeburg vorgestellt hat. Der Trick funktioniere bei den meisten Autos, die in den vergangenen zehn Jahren produziert wurden: Deren Motoren werden in aller Regel bereits von Computerchips gesteuert.

In den nächsten Monaten will der Physiker aus Batterien und Kondensatoren eine Apparatur basteln, die in Polizeiautos und Hubschraubern Platz finden soll. Über eine Antenne wird die elektromagnetische Keule (Reichweite 50 bis 70 (?) Meter) in das verdächtige Fahrzeug geschickt.

Die Polizei von Los Angeles zeigt bereits großes Interesse. Er arbeite allerdings noch an der Zielgenauigkeit der Strahlenkanone, räumt Giri ein: „Wir wollen ja nicht den ganzen Verkehr lahm legen.“

Quelle: Der SPIEGEL 30/2004 – 19. Juli 2004, URL: http//www.spiegel/0,1518,309305.00.htm

Kommentar:
Die Verbrecher, die viele schutz- und schuldlose Bürger elektronisch überwachen und terrorisieren, beherrschen diese Technologie bereits - zielsicher!

Kosmische Überwachung

Von Norbert Lossau

Blair will elektronische Fußfesseln für die aktivsten Verbrecher Großbritanniens. [Zu denen zählen wir offenbar auch schon seit geraumer Zeit?]

London – der britische Premierminister Tony Blair will die 5000 aktivsten Verbrecher seines Landes rund um die Uhr aus dem Weltall überwachen lassen. Die Technologie dafür steht jedenfalls bereit und kommt in mehreren amerikanischen Bundesstaaten [!] auch schon zum Einsatz. Mit ihrer Hilfe lässt sich der Aufenthaltsort einer Person auf wenige Meter genau ermitteln. [gekürzt]

Quelle: http://morgenpost.berlin1.de/inhalt/titel/story692442.html vom 22.07.04

Kein Grund für die Polizei, tätig zu werden?

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597
(E-Mail wg. Sabotage nicht möglich)

Strafanzeige wg. mutwilliger Sachbeschädigungen an meinem Auto

Am 11.05.04 habe ich mein Fahrzeug, einen weißen VW Polo mit dem amtlichen Kennzeichen WT – D 643, um ca. 10.30 Uhr in Konstanz in der Petershauser Straße stadtauswärts auf der rechten Seite der Fahrbahn vorschriftsmäßig und abgeschlossen geparkt. Als ich nach einer Verhandlung vor dem Sozialgericht und einigen Besorgungen in der Innenstadt zwischen 14.00 und 15.00 Uhr zu meinem Auto zurückkam, fand ich einen Lackschaden an der Außenseite der Fahrertür vor. Der Fahrersitz ließ sich nicht mehr nach vorne kippen. Die Ursache dafür konnte ich vor Ort und in der Folgezeit allein weder feststellen, noch beheben.

Deshalb ließ ich die Sache auf sich beruhen, in der Annahme, daß sich etwas verklemmt hat. Hinsichtlich des Lackschadens kam sowohl mutwillige, wie auch fahrlässige Beschädigung in Frage. Da es in solchen Fällen aussichtslos ist, den Verursacher zu suchen, besserte ich den Lackschaden notdürftig aus.

Gestern hatte ich Besuch von einem Bekannten, Herrn M. M., der handwerklich geschickt ist. Ihn bat ich, sich die Sache mit dem Fahrersitz anzusehen, ob er sie beheben könne. Nach kurzer Zeit rief er mich und zeigte mir das durchgeschnittene Drahtseil der Mechanik, mit der der Sitz per Hebelzug aus der Verankerung gelöst wird. Das abgeschnittene Ende ist so um den intakten Teil des noch gespannten Drahtseils gewickelt, daß es sich nur um vorsätzliche und demonstrative Beschädigung handeln kann. Dafür spricht auch, daß die Enden weder abgezwickt noch (von einer Drahtschere) platt gedrückt sind. Diese optische Wahrnehmung wurde mir auch noch von einem anderen Bekannten bestätigt, dem ich die Sache zeigte.

Zu Sachbeschädigungen an meinem PKW kam es auch am 27.03.01 auf dem Parkplatz der Universitätsklinik in Ulm (dort wurde die Antenne abgeknickt), und am 17.12.03, während ich mich in der Freiburger Universitätsklinik zu einer Begutachtung aufhielt. Alle drei Termine – die Begutachtungen in Ulm und Freiburg sowie der Gerichtstermin – stehen im Zusammenhang mit meiner MCS-Erkrankung. (An dieser Text-Stelle ließ man mir zwei mal hintereinander den Rechner abstürzen, was er von allein auch nicht tut, sondern immer nur bei bisanten inhaltlichen Feststellungen im Zusammenhang mit den E-Waffen-Verbrechen, bei denen das Bundeskriminalamt verantwortungsbewußt und untätig zusieht und die die örtlichen Polizei- und Justizbehörden ignorieren.)

Hierholz, den 23.07.04

Ruth Gill


Der Polizeibeamte Herr Heiß vom zuständigen Polizeirevier St. Blasien hat die Sache am 23.07.04 in Augenschein genommen und sich geweigert, die obige Strafanzeige entgegenzunehmen. Begründung: „Das ist doch nichts.“ Er gab mir zu verstehen, daß er und seine Kollegen davon ausgehen, daß mit dieser Art der Bagatell-Beschädigungen bei den E-Waffen-Opfern der Zweck verfolgt wird, sie in die Psychiatrie zu bringen.

Kein Grund für die Polizei, tätig zu werden?

Vogelfrei?

Ruth Gill, Hierholz 42, 79875 Dachsberg, Tel. + Fax 07755 - 938 597

Polizeidirektion
Ostpreussenstr. 22

79761 Waldshut-Tiengen

Vogelfrei?
Beschwerde wegen Untätigkeit

Vorgeschichte:

Seit Sommeranfang 2000 werde ich offen mit elektronischen Waffen drangsaliert und verfolgt. Man hat mich damit aus 2 Wohnungen vertrieben; eine davon war eine Eigentumswohnung, die ich nur noch mit hohem Verlust verkaufen konnte. Ich selbst werde seit dem massiv und ununterbrochen körperlich und psychisch mit diesen Technologien gequält.

Die örtliche Polizei, die ich wiederholt um Hilfe bat, konnte oder wollte mir nicht helfen. Meine Strafanzeigen wurden ausnahmslos von den zuständigen Staatsanwaltschaften Konstanz, Ravensburg und Waldshut eingestellt.

Gegenstand meiner Beschwerde:

Nachdem ich im Frühjahr 2003 in Hierholz eine neue Wohnung gefunden hatte, habe ich beim Polizeirevier in St. Blasien vorgesprochen, um dort über meine Situation zu informieren. Der Beamte, Herr Biehler, mit dem ich sprach, schien die Sachlage recht gut zu erfassen. Er stellte in Aussicht, daß er und seine Kollegen versuchen würden, mir so gut zu helfen, wie es mit polizeilichen Mitteln in Anbetracht der Umstände möglich wäre.

Anfang diesen Jahres eskalierte der Hackerkrieg, den man gegen meinen Computer führte, derart, daß man mir die Software-Module, die für den Internetzugang und den Austausch von E-Mails und deren Reinstallation notwendig sind, endgültig abschoss. Wegen der Machenschaften auf meinem Computer habe ich insgesamt zwei Strafanzeigen erstattet – eine, um den Eigner einer IP-Adresse und eine Telefonnummer ausfindig zu machen, die ich als Eintrag in der Registry-Datei gefunden hatte, und die zweite wegen Computer-Sabotage. In einer umfangreichen Dokumentation zur Strafanzeige habe ich den gesamten Umfang der Machenschaften, mit denen man mich traktiert, dargelegt und mit Nachweisen unterlegt.

Herr Biehler und Herr Zimmermann vom Polizeirevier in St. Blasien nahmen auch meine Computer vor Ort und meine Wohnung in Augenschein, um sich ein umfassendes Bild von der Sachlage zu machen. Herr Zimmermann stellte dann auch fest, daß das Betriebssystem auf dem einen Computer „völlig zerschossen“ sei.

Wir trafen die Vereinbarung, daß ich beide Rechner von einer dritten sachkundigen Person fehlerfrei neu installieren lasse. Wenn es dann wieder zu Problemen kommen würde, sollte ich davon absehen, die Ursache selbst zu beheben, und mich bei Herrn Zimmermann melden. Er wollte sich die Sache dann ansehen. Auf diese Weise sollte die Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß ich die Störungen selbst verursacht hätte.

Für € 75,- ließ ich von Herrn L. M. in Waldshut die Festplatten meiner Rechner komplett löschen, was, wie Sie seiner in Kopie beigefügten Bescheinigung entnehmen können, nicht so einfach war.

Für die Probleme, die auch nach seiner Neuinstallation auftraten, hatte er keine Erklärung, mußte aber einräumen, daß sie z. T. auch schon bei ihm aufgetreten waren. Für weitere Hilfe stand er dann aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

Also machte ich mich notgedrungen selbst an die Problemlösung. Als dann beide Rechner endlich so weit ordnungsgemäß liefen, ließ ich die Installationen im Computerladen H. in Waldshut überprüfen. Der Inhaber bestätigte mir, daß sie einwandfrei seien.

Als ich mich danach von zu Hause ins Internet einzuwählen versuchte, gelang es zwar wiederholt, die Verbindung zum Provider herzustellen; sie wird auch problemlos gehalten. Sobald ich aber von Freenet aus auf eine anderen Server im Internet zuzugreifen versuche, wird der Verbindungsaufbau regelmäßig auf halben Weg abgebrochen. Das ist m. E. nicht mehr mit Fehlern auf meinem Rechner zu erklären, sondern auf eine Intervention im Netz zurück zu führen.

Vereinbarungsgemäß rief ich Herrn Zimmermann an, der mir kurz angebunden erklärte, daß ihn das nichts anginge. Das sei Sache der Telekom oder Anderer. Ansonsten hielte er meine Computerprobleme für selbst verursacht.

Eine Anfrage bei Freenet wegen der möglichen Ursache blieb ohne Antwort.

Die G10-Kommission des Deutschen Bundestags beschied mir, daß keine legalen Beschränkungen eines deutschen Geheimdienstes gegen mich vorlägen.

Zwischenzeitlich hatte ich noch ein Gespräch mit Herrn Biehler im Polzeirevier von St. Blasien geführt, in dem ich meine Vermutungen hinsichtlich der mutmaßlichen Täter präzisieren wollte. Ich mußte aber erleben, daß er mich ebenfalls in einer Weise abfertigte, die besagte, daß meine Probleme zum Arzt, und nicht zur Polizei gehörten. Eine Bescheinigung über objektivierbare Sachverhalte auf meinen Computern, die auf Fremdeinwirkung schließen ließen, könnten ihm eine Handhabe für weitere Ermittlungen geben. Ohne substanziellen Anfangsverdacht sei er nicht befugt, meinen Hinweisen nachzugehen. Ich legte ihm das Rundschreiben der Interessengemeinschaft an alle Polizeidienststellen, Richter und Staatsanwaltschaften vom April 2004 vor, was er als „sehr interessant“ bezeichnete.

Als ich dann am 23.07.04 erneut eine Strafanzeige auf dem Polizeirevier in St. Blasien erstatten wollte, weigerte sich der Beamte, Herr Heiß, den fertigen Text entgegen zu nehmen. Nach unwilliger Inaugenscheinnahme der Beschädigungen an meinem Auto erklärte er mir: „Das ist doch nichts!“ Ich fragte ihn, ob er diese Schäden für selbst verursacht halte; er verneinte und gab mir zu verstehen, daß er und seine Kollegen der Meinung seien, daß man mich mit diesen Mobbing-Methoden in die Psychiatrie zu bringen versuche. Meine Frage nach eigenem Unterbringungsbedarf der Polizei verneinte er.

Was in aller Welt muß eigentlich erst passieren, bis ein Bürger / eine Bürgerin dieses Landes Anspruch darauf hat, daß die Polizei zu seinem Schutz tätig wird? Daß man wiederholt versucht hat, mir einen schweren Autounfall zu besorgen, sei hier nur am Rande erwähnt, weil ich die Manipulationen, mit denen das gemacht wird, nicht beweisen kann. (Durch funktechnische Einwirkung auf die elektrische Steuerung wird der Motor abgeschaltet, so daß die Servobremse versagt.)

Die Methode, jeden Einzelvorfall isoliert vom Gesamtzusammenhang als Bagatelle abzutun, kann doch nur das Ziel verfolgen, sich raus halten zu können, um sich nicht mit den Geheimdiensten ins Gehege zu kommen, die mutmaßlich die Drahtzieher des Terrors sind. Diese haben damit freie Bahn für alle Straftaten im Rechtsstaat: fortwährende und schwere Körperverletzung, Verletzung des Rechtes auf Schutz der Wohnung und des Eigentums, des Post- und Fernmeldegeheimnisses, Datenschutzes, der Informationsfreiheit usw. Für all dieses gibt es, wenn überhaupt, nur einen Grund – daß ich umweltkrank bin und den Mund nicht halte.

Ist es bereits wieder so weit in diesem Staat, daß Menschen, die ihre Meinung frei und offen äußern, schutzlos verfolgt werden dürfen? Zum Beleg dafür, daß diese Interpretation nicht meiner „paranoiden Wahrnehmung“ entspringt, sondern von anderen demokratischen denkenden Menschen genauso gesehen wird, füge ich eine Kopie des Artikels bei, der in Matrix3000, Heft 22, vom Juli/August 2004 erschienen ist, sowie der Fax-Nachricht von Herrn Dr. Peter Rothdach vom 14.07.04 in Kopie bei. Aus dem beigefügten Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.01 geht hervor, daß bereits Belästigung ein ausreichender Tatbestand für einen Rechtsschutzanspruch ist.

Ich bitte um Überprüfung und Ihre Stellungnahme sowie geeignete dienstliche Anweisungen an das zuständige Revier, mit denen meiner Beschwerde abgeholfen werden kann. Ich sehe davon ab, alle Dokumente, die ich bereits dem Polizeirevier in St. Blasien vorgelegt habe und die sich dort befinden müßten, nochmals beizufügen. Bitte fordern Sie dort meine Akte zur vollständigen Beurteilung der Sachlage an. Sie finden die Dokumente zum Teil auch im Internet unter http://mindcontrol.twoday.net, sowie weiteres Material zum Thema. Hinweisen möchte ich Sie außerdem auf die deutschen Hompages http://www.mikrowellenterror.de und http://www.totalitaer.de .

Ich behalte mir vor, diese Beschwerde ggf. auch beim Bundesinnenministerium vorzulegen.

Hierholz, den 26.07.04


Anlagen: Strafanzeige vom 23.07.04
Kurzfassung und Übersicht zu den Zusammenhängen und Hintergründen
Matrix3000-Artikel über Strahlen-Folter
Fax-Nachricht von Dr. Rothdach
Bescheid der G10-Kommission
Telefonstörungsprotokoll unter:
http://tinyurl.com/4dyf3
„Carriers in Harressment“
Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.01
Info-Blatt zur Rechtslage



Nachricht von der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen, dass der Anzeigenvorgang der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vorgelegt wurde:
http://tinyurl.com/4qal7

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Am Sonntag, dem 05.09.04 auf RTL um 21.50 - 22.40 Uhr im Spiegel TV Magazin als drittes Thema in der Fortsetzung "Wenn Maschinen die Gedanken lesen", der Fall Jimmy Slaughter - vielleicht ganz interessant.
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