Geistige Brandstiftung ist keine Straftat
Mit Schreiben vom 21. Februar 2005 teilt die Staatsanwaltschaft Dresden mit, daß der Aufruf "Folter wirkt!", der unter
http://www.stop-torture.de/folterwirkt-klein.jpg im Internet verbreitet wurde, nicht strafbar ist, weil weder eine Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland noch Urkundenfälschung vorliege.
Aufruf:
http://www.stop-torture.de/folterwirkt-klein.jpg und
Einstellungsbescheid:
https://twoday.net/static/mindcontrol/files/sta_rostock.png
Daß es hier vielleicht noch etwas anderes zu schützen gäbe als als die Bundesrepublik vor Verunglimpfung oder das Urkundenrecht der Hessischen Landesregierung, zieht der Herr Oberstaatsanwalt offenbar überhaupt nicht in Erwägung, obwohl ich dem Landespolizeipräsidium in Wiesbaden, das die Strafanzeige auf den Weg nach Dresden gebracht hat, wiederholt mitgeteilt habe, daß es zahlreiche Opfer in deutschen Landen gibt und ich dazu gehöre, die erleiden, wozu der Aufruf auffordert. Die mögliche Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole war aber offenbar das einzige, was die Staatsanwaltschaft interessiert hat.
Ich bin kein Jurist, aber mir will es nicht in den Kopf, daß der Aufruf eine reine Meinungsäußerung sein soll. Ein geschickt formulierter Aufruf zur Folter ist also weder eine Aufforderung zur Gewaltanwendung oder Verherrlichung von Gewalt, noch wird der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
Die Justiz ist mit diesen und ähnlichen Strafrechtsbestimmungen schnell bei der Hand ist, wenn es ihr politisch opportun erscheint. Wenn sie in diesem Fall den Kopf in den Sand steckt, obwohl immerhin das Landespolizeipräsidium in dieser Sache tätig geworden war, dann kann man das mal wieder als Hinweis auf die geheimdienstlichen Hintermänner des Aufrufs werten. (Wer Straftaten im geheimdienstlichen Auftrag verübt, wird generell von den Diensten vor Strafverfolgung geschützt. Vgl. Andreas von Bülow: Im Namen des Staates, München 2000)
Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Dresden ist ein weiterer Beweis dafür, daß die geheimdienstliche Folter von zahlreichen Bundesbürgern mit staatlichen Schutz und der Rückendeckung der Justiz verübt wird. Immerhin erfahren wir aus dem Schreiben, wer der geistige Brandstifter ist. Er heißt Markus Stapf und hat seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden.
Daß Dresden eine Hochburg der Neonazis ist, wissen wir aus der Presse. Worüber die Medien nicht berichten, ist, daß die blühenden Landschaften der rechtsradikalen Szene ein Gezücht von Sponsoren aus den USA und Kanada mit Protektion der amerikanischen Dienste sind, wie Andreas von Bülow in seinem Buch glaubhaft darlegt:
"Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz stammen rund 90 Prozent des in Deutschland verteilten rechtsradikalen Materials aus den USA. Rechtsradikale Gönner aus Übersee unter Einschluß von Kanada wählen sich nach rassistischen Gesichtspunkten Führer deutscher Neonazigruppen aus, um diese nach Kräften finanziell und mit Material zu unterstützen ... Erstmals im Jahre 1996 hat es das Bundesamt für Verfassungsschutz gewagt, die durchwegs mangelnde Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden, dem FBI und der CIA sowie den entsprechenden Landesbehörden, zu beklagen." (S. 468)
Das hatten wir alles schon einmal, nämlich
„... daß die NSDAP bereits 1923, während der breite Massen an den Rand der wirtschaftlichen Vernichtung drängenden Inflation, auf ausländische Währungen zurückgreifen konnte, die von Spendern aus den USA, aus Großbritannien, aus Frankreich, Südafrika und der Schweiz kamen. Das erlaubte der Partei als Arbeitgeber mitten in der tiefsten Krise Arbeitslose zuhauf in ihre SA-Bataillone aufzunehmen, mit deren Hilfe der Rechtsstaat ins Aus geprügelt werden konnte." (S. 376)
Noch Fragen?
Sie sägten die Äste ab,
auf denen sie saßen
Und schrien sich
ihre Erfahrungen zu
Wie man schneller sägen
könne, und führen
mit Krachen in die Tiefe,
und die ihnen zusahen
Schüttelten die Köpfe beim Sägen und
Sägten weiter!
B. Brecht
Auf dieses Rundschreiben hat die Monitor-Redaktion mal wieder mit ihrem Standardspruch geantwortet; diesmal allerdings von einer anderen Redakteurin gezeichnet.
----- Original Message -----
From: Redaktion Monitor <redaktion.monitor@wdr.de>
To: <ruth.gill@freenet.de>
Sent: Tuesday, March 08, 2005 9:48 PM
Subject: Antw: Geistige Brandstiftung ist keine Straftat!
Sehr geehrte Frau Gill,
vielen Dank für Ihre Mail vom 25.02.2005 und die darin enthaltene Schilderung.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir nicht über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt berichten können. Da wir nur alle drei Wochen Gelegenheit haben, zu aktuellen politischen Themen Stellung zu beziehen, sind wir gezwungen, eine Auswahl zu treffen.
Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis für unsere redaktionelle Entscheidung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Karin Führ
Chefin vom Dienst
Redaktion MONITOR
WDR Köln
Redaktion MONITOR
Appellhofplatz 1
50600 Köln
http://www.monitor.de
Schreiben des Hessischen Innenministeriums zum Poster "Folter wirkt!" von Markus Stapf: http://mindcontrol.twoday.net/files/stapf_hessen1
http://www.stop-torture.de/folterwirkt-klein.jpg im Internet verbreitet wurde, nicht strafbar ist, weil weder eine Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland noch Urkundenfälschung vorliege.
Aufruf:
http://www.stop-torture.de/folterwirkt-klein.jpg und
Einstellungsbescheid:
https://twoday.net/static/mindcontrol/files/sta_rostock.png
Daß es hier vielleicht noch etwas anderes zu schützen gäbe als als die Bundesrepublik vor Verunglimpfung oder das Urkundenrecht der Hessischen Landesregierung, zieht der Herr Oberstaatsanwalt offenbar überhaupt nicht in Erwägung, obwohl ich dem Landespolizeipräsidium in Wiesbaden, das die Strafanzeige auf den Weg nach Dresden gebracht hat, wiederholt mitgeteilt habe, daß es zahlreiche Opfer in deutschen Landen gibt und ich dazu gehöre, die erleiden, wozu der Aufruf auffordert. Die mögliche Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole war aber offenbar das einzige, was die Staatsanwaltschaft interessiert hat.
Ich bin kein Jurist, aber mir will es nicht in den Kopf, daß der Aufruf eine reine Meinungsäußerung sein soll. Ein geschickt formulierter Aufruf zur Folter ist also weder eine Aufforderung zur Gewaltanwendung oder Verherrlichung von Gewalt, noch wird der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
Die Justiz ist mit diesen und ähnlichen Strafrechtsbestimmungen schnell bei der Hand ist, wenn es ihr politisch opportun erscheint. Wenn sie in diesem Fall den Kopf in den Sand steckt, obwohl immerhin das Landespolizeipräsidium in dieser Sache tätig geworden war, dann kann man das mal wieder als Hinweis auf die geheimdienstlichen Hintermänner des Aufrufs werten. (Wer Straftaten im geheimdienstlichen Auftrag verübt, wird generell von den Diensten vor Strafverfolgung geschützt. Vgl. Andreas von Bülow: Im Namen des Staates, München 2000)
Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Dresden ist ein weiterer Beweis dafür, daß die geheimdienstliche Folter von zahlreichen Bundesbürgern mit staatlichen Schutz und der Rückendeckung der Justiz verübt wird. Immerhin erfahren wir aus dem Schreiben, wer der geistige Brandstifter ist. Er heißt Markus Stapf und hat seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden.
Daß Dresden eine Hochburg der Neonazis ist, wissen wir aus der Presse. Worüber die Medien nicht berichten, ist, daß die blühenden Landschaften der rechtsradikalen Szene ein Gezücht von Sponsoren aus den USA und Kanada mit Protektion der amerikanischen Dienste sind, wie Andreas von Bülow in seinem Buch glaubhaft darlegt:
"Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz stammen rund 90 Prozent des in Deutschland verteilten rechtsradikalen Materials aus den USA. Rechtsradikale Gönner aus Übersee unter Einschluß von Kanada wählen sich nach rassistischen Gesichtspunkten Führer deutscher Neonazigruppen aus, um diese nach Kräften finanziell und mit Material zu unterstützen ... Erstmals im Jahre 1996 hat es das Bundesamt für Verfassungsschutz gewagt, die durchwegs mangelnde Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden, dem FBI und der CIA sowie den entsprechenden Landesbehörden, zu beklagen." (S. 468)
Das hatten wir alles schon einmal, nämlich
„... daß die NSDAP bereits 1923, während der breite Massen an den Rand der wirtschaftlichen Vernichtung drängenden Inflation, auf ausländische Währungen zurückgreifen konnte, die von Spendern aus den USA, aus Großbritannien, aus Frankreich, Südafrika und der Schweiz kamen. Das erlaubte der Partei als Arbeitgeber mitten in der tiefsten Krise Arbeitslose zuhauf in ihre SA-Bataillone aufzunehmen, mit deren Hilfe der Rechtsstaat ins Aus geprügelt werden konnte." (S. 376)
Noch Fragen?
Sie sägten die Äste ab,
auf denen sie saßen
Und schrien sich
ihre Erfahrungen zu
Wie man schneller sägen
könne, und führen
mit Krachen in die Tiefe,
und die ihnen zusahen
Schüttelten die Köpfe beim Sägen und
Sägten weiter!
B. Brecht
Auf dieses Rundschreiben hat die Monitor-Redaktion mal wieder mit ihrem Standardspruch geantwortet; diesmal allerdings von einer anderen Redakteurin gezeichnet.
----- Original Message -----
From: Redaktion Monitor <redaktion.monitor@wdr.de>
To: <ruth.gill@freenet.de>
Sent: Tuesday, March 08, 2005 9:48 PM
Subject: Antw: Geistige Brandstiftung ist keine Straftat!
Sehr geehrte Frau Gill,
vielen Dank für Ihre Mail vom 25.02.2005 und die darin enthaltene Schilderung.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir nicht über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt berichten können. Da wir nur alle drei Wochen Gelegenheit haben, zu aktuellen politischen Themen Stellung zu beziehen, sind wir gezwungen, eine Auswahl zu treffen.
Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis für unsere redaktionelle Entscheidung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Karin Führ
Chefin vom Dienst
Redaktion MONITOR
WDR Köln
Redaktion MONITOR
Appellhofplatz 1
50600 Köln
http://www.monitor.de
Schreiben des Hessischen Innenministeriums zum Poster "Folter wirkt!" von Markus Stapf: http://mindcontrol.twoday.net/files/stapf_hessen1
Omega - 25. Feb, 16:44