Rechtsauffassung, dass elektronische Folter kein Straftatsbestand ist, nicht haltbar
Aus der Sicht des Bundesjustizministeriums ist die Rechtsauffassung der PKW-/G 10 Kommission, dass elektronische Folter kein Straftatsbestand ist, nicht haltbar.
Ruth Gill
siehe unter:
http://tinyurl.com/4upe7
http://tinyurl.com/3j3xn
http://tinyurl.com/473yy
Ruth Gill
siehe unter:
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Omega - 26. Jul, 22:43