HAARP schon 1999 im EU-Parlament behandelt
DOC_DE\RR\370\370003 PE 227.710/end
14. Januar 1999 A4-0005/99
BERICHT
Über Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik Berichterstatterin: Frau Maj Britt Theorin Verfasser der Stellungnahme*: Herr Olsson, Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
(* "Hughes"-Verfahren)
Auszüge:
In der Erwägung, daß die allgemeine Besorgnis über die Verschlechterung des Zustands der Umwelt und die Umweltkrisen es erforderlich macht, Prioritäten in den nationalen Entscheidungsprozessen zu setzen und daß die Länder gemeinsam wirksam auf Umweltkatastrophen reagieren,
- unter Hinweis auf die Konferenzen der Vereinten Nationen in Kyoto im Jahr 1997 und in Rio de Janeiro im Jahr 1992, - unter Hinweis auf die Anhörung über HAARP und nichttödliche Waffen, die der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 5. Februar 1998 in Brüssel durchgeführt hat,
8. fordert das Militär auf, alle Aktivitäten einzustellen, die zu Umwelt- und Gesundheitsschäden beitragen, und alle notwendigen Schritte zur Sanierung und Dekontaminierung der verseuchten Gebiete zu unternehmen;
21. ist der Ansicht, daß der Geheimhaltung in der militärischen Forschung entgegengewirkt und das Recht auf Offenheit und demokratische Prüfung militärischer Forschungsprojekte gestärkt werden muß;
Rechtliche Aspekte militärischer Tätigkeiten
26. fordert die Europäische Union auf, sich dafür einzusetzen, daß auch die neuen sogenannten nichttödlichen Waffensysteme und die Entwicklung neuer Waffenstrategien durch internationale Übereinkommen erfaßt und geregelt werden;
27. hält HAARP (High Frequency Active Auroral Research Project) wegen der weitreichenden Umweltauswirkungen für eine globale Angelegenheit und fordert, die rechtlichen, ökologischen und ethischen Auswirkungen von einem unabhängigen internationalen Organ untersuchen zu lassen, bevor weitere Forschungsarbeiten und Versuche stattfinden; bedauert die wiederholte Weigerung der Regierung der Vereinigten Staaten, einen Vertreter zu der öffentlichen Anhörung oder den folgenden Sitzungen seines zuständigen Ausschusses über die Auswirkungen des Forschungsprogramms über hochfrequente Strahlen (High Frequency Active Auroral Research Project - HAARP), das gegenwärtig in Alaska durchgeführt wird, zu entsenden;
28. fordert die STOA-Lenkungsgruppe (Scientific and Technological Options Assessment) auf, ihre Zustimmung zu geben, daß die wissenschaftlichen und technischen Beweise, die in allen vorliegenden Forschungsergebnissen über HAARP vorliegen, untersucht werden, um die genaue Art und das Gefährdungspotential, das HAARP sowohl für die lokale als auch für die globale Umwelt sowie für die Gesundheit der Menschen generell darstellt, zu ermitteln;
29. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen von Schweden, Finnland, Norwegen und der Russischen Föderation die Auswirkungen des HAARP-Programms auf die arktischen Gebiete Europas unter den Aspekten Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung zu untersuchen und dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten;
30. fordert vor allem ein internationales Übereinkommen über ein generelles Verbot von Forschungs- und Entwicklungsprojekten - ob militärisch oder zivil -, die die Anwendung der Erkenntnisse auf dem Gebiet chemischer und elektrischer Vorgänge oder von Schallwellen oder anderen Funktionen des menschlichen Gehirns zur Entwicklung von Waffen beinhalten, die jeder beliebigen Form der Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnen könnten; dieses Übereinkommen sollte auch ein Verbot aller derzeit bekannten sowie aller erdenklichen Anwendungsmöglichkeiten solcher Systeme umfassen;
31. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für internationale Vereinbarungen einzusetzen, um die Umwelt im Kriegsfall vor unnötigen Zerstörungen zu bewahren;
32. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer auf, sich dafür einzusetzen, daß internationale Regeln auch für militärische Tätigkeiten in Friedenszeiten mit Blick auf ihre Umweltauswirkungen festgelegt werden;
Dokument zum Download (pdf, ca 116 KB)
http://www.iddd.de/umtsno/Haarp-Eup.pdf
auf der Seite des EU-Parl.: http://www2.europarl.eu.int/
siehe auch:
MODERN TORTURE AND CONTROL
http://www.iddd.de/umtsno/total.htm#rauni
Quelle:
http://www.iddd.de/umtsno/kukuk.htm
14. Januar 1999 A4-0005/99
BERICHT
Über Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik Berichterstatterin: Frau Maj Britt Theorin Verfasser der Stellungnahme*: Herr Olsson, Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
(* "Hughes"-Verfahren)
Auszüge:
In der Erwägung, daß die allgemeine Besorgnis über die Verschlechterung des Zustands der Umwelt und die Umweltkrisen es erforderlich macht, Prioritäten in den nationalen Entscheidungsprozessen zu setzen und daß die Länder gemeinsam wirksam auf Umweltkatastrophen reagieren,
- unter Hinweis auf die Konferenzen der Vereinten Nationen in Kyoto im Jahr 1997 und in Rio de Janeiro im Jahr 1992, - unter Hinweis auf die Anhörung über HAARP und nichttödliche Waffen, die der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 5. Februar 1998 in Brüssel durchgeführt hat,
8. fordert das Militär auf, alle Aktivitäten einzustellen, die zu Umwelt- und Gesundheitsschäden beitragen, und alle notwendigen Schritte zur Sanierung und Dekontaminierung der verseuchten Gebiete zu unternehmen;
21. ist der Ansicht, daß der Geheimhaltung in der militärischen Forschung entgegengewirkt und das Recht auf Offenheit und demokratische Prüfung militärischer Forschungsprojekte gestärkt werden muß;
Rechtliche Aspekte militärischer Tätigkeiten
26. fordert die Europäische Union auf, sich dafür einzusetzen, daß auch die neuen sogenannten nichttödlichen Waffensysteme und die Entwicklung neuer Waffenstrategien durch internationale Übereinkommen erfaßt und geregelt werden;
27. hält HAARP (High Frequency Active Auroral Research Project) wegen der weitreichenden Umweltauswirkungen für eine globale Angelegenheit und fordert, die rechtlichen, ökologischen und ethischen Auswirkungen von einem unabhängigen internationalen Organ untersuchen zu lassen, bevor weitere Forschungsarbeiten und Versuche stattfinden; bedauert die wiederholte Weigerung der Regierung der Vereinigten Staaten, einen Vertreter zu der öffentlichen Anhörung oder den folgenden Sitzungen seines zuständigen Ausschusses über die Auswirkungen des Forschungsprogramms über hochfrequente Strahlen (High Frequency Active Auroral Research Project - HAARP), das gegenwärtig in Alaska durchgeführt wird, zu entsenden;
28. fordert die STOA-Lenkungsgruppe (Scientific and Technological Options Assessment) auf, ihre Zustimmung zu geben, daß die wissenschaftlichen und technischen Beweise, die in allen vorliegenden Forschungsergebnissen über HAARP vorliegen, untersucht werden, um die genaue Art und das Gefährdungspotential, das HAARP sowohl für die lokale als auch für die globale Umwelt sowie für die Gesundheit der Menschen generell darstellt, zu ermitteln;
29. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen von Schweden, Finnland, Norwegen und der Russischen Föderation die Auswirkungen des HAARP-Programms auf die arktischen Gebiete Europas unter den Aspekten Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung zu untersuchen und dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten;
30. fordert vor allem ein internationales Übereinkommen über ein generelles Verbot von Forschungs- und Entwicklungsprojekten - ob militärisch oder zivil -, die die Anwendung der Erkenntnisse auf dem Gebiet chemischer und elektrischer Vorgänge oder von Schallwellen oder anderen Funktionen des menschlichen Gehirns zur Entwicklung von Waffen beinhalten, die jeder beliebigen Form der Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnen könnten; dieses Übereinkommen sollte auch ein Verbot aller derzeit bekannten sowie aller erdenklichen Anwendungsmöglichkeiten solcher Systeme umfassen;
31. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für internationale Vereinbarungen einzusetzen, um die Umwelt im Kriegsfall vor unnötigen Zerstörungen zu bewahren;
32. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer auf, sich dafür einzusetzen, daß internationale Regeln auch für militärische Tätigkeiten in Friedenszeiten mit Blick auf ihre Umweltauswirkungen festgelegt werden;
Dokument zum Download (pdf, ca 116 KB)
http://www.iddd.de/umtsno/Haarp-Eup.pdf
auf der Seite des EU-Parl.: http://www2.europarl.eu.int/
siehe auch:
MODERN TORTURE AND CONTROL
http://www.iddd.de/umtsno/total.htm#rauni
Quelle:
http://www.iddd.de/umtsno/kukuk.htm
Omega - 17. Jan, 12:21